Der Außenminister hilft dem SPD-Kandidaten und beflügelt falsche Afghanistan-Phantasien - der Sache dient Frank-Walter Steinmeier damit nicht.
Eine Legislaturperiode beschreibt den Zeitraum zwischen zwei Wahlen, für den sich die Regierenden oder jene, die es werden wollen, ein bestimmtes Pensum vornehmen. Sie können versprechen, innerhalb von vier Jahren die Steuern zu senken oder anzuheben, Atomkraftwerke kürzer oder länger am Netz zu belassen, mehr Geld für Bildung oder Gesundheit oder beides auszugeben.
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SPD-Spitzenkandidat: Frank-Walter Steinmeier (© Foto: ddp)
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Einem auf Geheiß von Frank-Walter Steinmeier erarbeiteten Papier ist nun ein weiterer Arbeitsauftrag zu entnehmen: In der nächsten Legislaturperiode gelte es, "die Grundlagen für den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan zu schaffen". Dieser Vier-Jahres-Plan widerspricht der bisherigen Linie des Außenministers, zeitliche Vorgaben für den Einsatz am Hindukusch zu vermeiden.
Das Argument leuchtete ein: Die Taliban sollten sich keinen Termin im Kalender anstreichen können und nicht zweifeln an der Entschlossenheit ihrer militärischen Gegner. Wer ankündigt, wann die Grundlagen für seinen Abzug gelegt sein müssen, nährt solche Zweifel. Die Deutschen wollen raus, lautet die Botschaft, spätestens 2013 verlieren sie die Geduld.
Irritierend ist die Vier-Jahres-Vorgabe auch, weil sie so weit entrückt zu sein scheint von der Wirklichkeit am Hindukusch. Eine Vielzahl von Beteiligten innerhalb und außerhalb Afghanistans entscheidet über Erfolg und Misserfolg im Ringen für einen funktionierenden Staat und gegen die Taliban.
Der deutsche Beitrag ist wichtig, aber doch nur einer unter vielen. Der Zehn-Punkte-Plan des Sozialdemokraten wirkt dabei wie der Versuch, die enormen Probleme in Afghanistan zusammenzuschrumpfen auf das Format des deutschen Wahlkampfes.
Der Außenminister erweist der Sache keinen Dienst
Das ist nicht per se verwerflich. Nach dem Tod von mittlerweile 35 Soldaten der Bundeswehr, nach dem folgenschweren Luftangriff auf zwei gekaperte Tanklaster und einer Präsidentenwahl von zweifelhafter Güte dürfen die Bundesbürger klare Erklärungen zur weiteren Strategie für Afghanistan erwarten.
Zu lange ist das Ausmaß des Konfliktes und der Gefahr verschleiert worden - was besonders dadurch deutlich wird, dass der Krieg nicht "Krieg" genannt werden darf. Erst der Luftangriff auf die Tanklastzüge hat eine ernsthafte öffentliche Debatte provoziert. Die Zahl der Befürworter des Einsatzes ist seitdem interessanterweise gewachsen.
Steinmeiers Plan benennt - nicht zum ersten Mal - wichtige Aufgaben wie den Kampf gegen die Korruption, den Polizeiaufbau sowie die Ausbildung der Armee. Kein Wort aber wird in dem Papier darüber verloren, wie die Bundeswehr ohne mehr Soldaten und bessere Ausrüstung den Kampf gegen die Taliban bestehen soll. Stattdessen erweckt es den Eindruck, das Ende des Einsatzes zeichne sich in vier Jahren ohne verstärkte militärische Anstrengung ab.
In Afghanistan aber gilt eine deutsche Legislaturperiode wenig. Der Außenminister hat deshalb dem Spitzenkandidaten einen Dienst erwiesen, nicht jedoch der Sache.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 15.09.2009/odg)
ICE-Strecke
... womit aber nichts über die sonstige Vergleichbarkeit dieser beiden Kriege gesagt sein soll; das ist quasi nur das rechtliche Gerüst, was erlaubt gewesen wäre.
Im Falle des Irak bestand eine völlig andere Situation, und jeder weitere Vergleich verbietet sich eigentlich.
(Ich habe es schon mal gesendet, aber es schien irgendwie verlorengegangen zu sein. Falls nicht, kann das hier ruhig wieder entfernt werden!)
... womit aber nichts über die sonstige Vergleichbarkeit dieser beiden Kriege gesagt sein soll; das ist quasi nur das rechtliche Gerüst, was erlaubt gewesen wäre. Im Falle des Irak bestand eine völlig andere Situation, und jeder weitere Vergleich verbietet sich eigentlich.
Die Begrifflichkeit ist falsch, aber der Sache nach stimmt das (ein terroristischer Akt kann nicht von einem Staat ausgehen, nur von "Privatpersonen" quasi). Das verstößt gegen das Gewaltverbot und verletzt die territoriale Integrität.
Theoretisch hätte ein Nothilferecht zu Iraks Gunsten bestanden, wenn dies erwünscht gewesen wäre, ähnlich wie es auch legitim gewesen wäre, Georgien militärischen Beistand gegen Russland im Georgienkrieg zu leisten. (In beiden Fällen allerdings ohne Bündnisverpflichtung, da beide nicht Mitglied der NATO sind. Es ist aber nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen trotzdem zulässig. Wenn man es nicht macht, dann meistens, um eine Ausweitung und Eskalation zu vermeiden.)
Und, was lehrt uns das?
Der Angriff der USA gegen den Irak war ein Terroristischer Akt, nicht wahr?
Im Falle des Irak gab es nicht genügend tatsächliche Anhaltspunkte für den behaupteten Besitz von Massenvernichtungswaffen - wie sich dann gezeigt hat, war es damit ja auch nicht weit her.
Das ist zwar nicht ganz unumstritten in der Völkerrechtslehre (heißt also, dass es ein paar Vertreter gibt, die die damalige Beweislage als ausreichend erachten); es wird aber ganz überwiegend so gesehen.
Paging