Von Peter Blechschmidt

Der Bundeswehr-Oberst Georg Klein hat die gekaperten Tanklaster ohne Rücksprache mit Vorgesetzten bombardieren lassen - der Bundeswehrverband stärkt ihm dennoch den Rücken.

Bundeswehr-Oberst Georg Klein habe die Entscheidung zur Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklaster nahe Kundus allein und ohne Rücksprache mit Vorgesetzten in Kabul oder in Deutschland getroffen. Dies berichteten Bundestagsabgeordnete am Freitag in Berlin nach einer Unterrichtung durch Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU).

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Ein Deutscher Soldat der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe auf dem Rückweg zu seiner Einheit. (© Foto: AP)

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"Oberst Klein trägt letztendlich die Verantwortung, die mit niemandem geteilt werden kann", sagte SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold der Süddeutschen Zeitung. Andere Teilnehmer bestätigten diese Darstellung, wollten aber nicht genannt werden.

Jung und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan informierten die Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses über den Bericht einer ersten Untersuchungskommission (Initial Action Team, IAT), die vorige Woche wenige Stunden nach dem Bombenangriff in der Nähe von Kundus ermittelt hatte. Sie war vom Kommandeur der Afghanistan-Schutztruppe Isaf, US-General Stanley McChrystal, entsandt worden.

Entscheidung im Alleingang

Der Bericht, den Ministeriumssprecher Thomas Raabe nach wie vor als unverbindlichen "Reisebericht" bezeichnet, ist "Nato-Geheim" gestempelt und wurde auch den Abgeordneten nicht vorgelegt.

Ergebnis der Unterrichtung durch die Bundeswehrführung ist nach übereinstimmender Darstellung mehrerer Teilnehmer, dass Klein die alleinige Entscheidung zum Bombenabwurf traf. Dies war im Laufe der Woche schon aus höchsten Nato-Kreisen bekannt geworden, von vielen Militärexperten aber angezweifelt worden.

Sie hatten argumentiert, Piloten amerikanischer Kampfflugzeuge würden sich nie ohne Rücksprache bei ihren nationalen Vorgesetzten von einem deutschen Offizier einen Einsatzbefehl geben lassen. Ministeriumssprecher Raabe bestätigte am Freitag noch einmal ausdrücklich, wenn auch nicht auf den konkreten Fall Kundus bezogen, dass "unter bestimmten Bedingungen" eine solche Befehlsgebung sehr wohl möglich sei.

"Unmittelbare Bedrohung"

Zu diesen Bedingungen gehört, dass Soldaten in Gefechte verwickelt sind oder dass ein Truppenführer eine "unmittelbare Bedrohung" erkennt. Zum Zeitpunkt des Bombenabwurfs gab es solche Gefechte nach allen vorliegenden Informationen aber nicht.

Ob tatsächlich die Gefahr bestand, dass die Tanklaster als rollende Bomben eingesetzt werden könnten, ist umstritten. Ein Teilnehmer der Runde vom Freitag sagte der SZ: "Meine Zweifel an der Berechtigung und der Legitimierbarkeit des Angriffs haben sich verstärkt."

Arnold betonte, dass es ihm nicht darum gehe, Oberst Klein bloßzustellen. Vielmehr müsse man ihm helfen. Es sei aber keine Hilfe, wenn die Öffentlichkeit falsch informiert und damit Vertrauen verspielt werde. Arnold kritisierte das Verhalten der Ministeriumsspitze gegenüber dem Parlament. Der IAT-Bericht habe im Ministerium schon vorgelegen, als Jung am Dienstagmorgen die Obleute des Verteidigungsausschusses unterrichtet habe. Dort sei er aber nur am Rande erwähnt worden.

Rückendeckung vermisst

Entweder habe Jung diese Information den Abgeordneten bewusst vorenthalten, oder er habe sie selbst nicht gehabt, weil seine Spitzenbeamten ihm den Bericht nicht vorgelegt hätten. "Beides zeigt, dass Jung sein Haus nicht im Griff hat", sagte Arnold.

Der Bundeswehrverband stellte sich am Freitag vor Klein. "Wir dürfen Oberst Klein nicht im Regen stehen lassen", sagte der Verbandsvorsitzende Ulrich Kirsch. Er kritisierte Generalinspekteur Schneiderhan, von dem er bisher ein "spürbares Signal" der Rückendeckung für die Truppe vermisst habe. Kirsch beklagte die Rechtsunsicherheit der Soldaten im Einsatz, die wie jetzt auch wieder Oberst Klein bei Vorfällen mit Toten staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu erwarten haben.

Die Justiz sei nicht "einsatzfest", sagte Kirsch. Er forderte für solche Fälle eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit entsprechender Expertise sowie ein eigenes Bundesgericht. Auf Dauer müsse ein ganz anderer Rechtsstatus für Soldaten geschaffen werden, die in einem nicht erklärten Krieg gleichwohl in kriegerische Handlungen verwickelt würden.

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(SZ vom 12.09.2009/ehr)