Afghanischer Christ:Kabul lässt Rahman frei - und setzt auf Interpol

Egal wohin, nur weg: Nach der Haftentlassung hat der vom Tode bedrohte Abdul Rahman über die UN international um Asyl gebeten - mit Erfolg.

Nach massivem Druck aus dem Westen kam der zum Christentum übergetretene Afghane Abdul Rahman frei. Der wegen Abfalls vom islamischen Glauben mit der Todesstrafe bedrohte 40-Jährige wurde aus einem Hochsicherheitsgefängnis in Kabul entlassen.

Rahman, AP

Abdul Rahman

(Foto: Foto: AP)

Er bat über die Vereinten Nationen in einem Land außerhalb Afghanistans um Asyl. Das italienische Außenministerium teilte mit, Italien wolle Rahman aufnehmen. Außenminister Gianfranco Fini werde dem Ministerrat am Mittwoch einen entsprechenden Antrag vorlegen.

"Er ist krank"

Der afghanische Vize-Generalstaatsanwalt Mohammed Eschak Aloko sagte, Rahman gelte zunächst als unzurechnungsfähig. "Er ist krank." Aloko rechnete damit, dass Rahman Afghanistan verlässt. Sollten weitere Untersuchungen ergeben, dass Rahman doch zurechnungsfähig ist, könnten die afghanischen Behörden "ihn durch Interpol wieder nach Afghanistan bringen" lassen und ihn erneut vor Gericht stellen.

Aus Justizkreisen verlautete, Rahman sei nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft am Montagabend vermutlich zu seinem eigenen Schutz im Justizministerium untergebracht worden.

Am Montag hatten erstmals muslimische Afghanen gegen die bevorstehende Freilassung des Konvertiten demonstriert. Am Dienstag kam es zunächst zu keinen Demonstrationen.

Trotzdem wurde erwartet, dass Rahman möglichst schnell außer Landes gebracht werden wird. Die Mission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) teilte mit, man suche in der Asylfrage gemeinsam mit der afghanischen Regierung nach einer Lösung. Man erwarte, dass Rahman Asyl "von einem der Länder mit Interesse an einer friedlichen Lösung des Falls gewährt wird". Ein UNAMA-Sprecher sagte, Rahman sei ein freier Mann.

Karsai ordnete angeblich Freilassung an

Ein Sprecher des afghanischen Präsidenten Hamid Karsai wollte die Freilassung Rahmans nicht kommentieren und verwies auf die Unabhängigkeit der afghanischen Justiz. Vize-Generalstaatsanwalt Aloko sagte: "Unsere Staatsanwälte und Richter haben von niemandem Druck bekommen." Ein Richter am Verfassungsgericht, der ungenannt bleiben wollte, sagte dagegen, Karsai habe in einem Schreiben an das Gericht und den Generalsstaatsanwalt die sofortige Freilassung Rahmans angeordnet.

Unter anderem Deutschland, Italien, die EU und die USA hatten die afghanische Regierung gedrängt, für eine Rettung des 40-Jährigen zu sorgen. Auch Papst Benedikt XVI. hatte um Gnade für den Konvertiten gebeten. Rahman weigert sich, wie von der Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert zum Islam zurückzukehren. Er lebte vor seiner Rückkehr nach Afghanistan in Deutschland und in Belgien. Für den Fall einer Hinrichtung Rahmans hatten deutsche Politiker die Hilfe der Bundesrepublik für das kriegszerstörte Afghanistan in Frage gestellt.

Der zuständige Richter hatte den Fall am Sonntag an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen und weitere Untersuchungen über eine eventuelle Unzurechnungsfähigkeit Rahmans angeordnet. Nach der Scharia, der islamischen Rechtsordnung, auf der das afghanische Rechtssystem basiert, steht auf den Abfall vom islamischen Glauben die Todesstrafe. Das gilt allerdings nur, wenn der Konvertit im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Aloko kritisierte, die internationale Aufregung und die Medien hätten das "kleine Thema" aufgebauscht.

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