Von Christiane Kohl

In der Affäre um die Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes geht es nicht nur um die Frage, wie Politiker mit Delikten wie Kinderprostitution erpresst werden konnten.

In der Affäre um die Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes, die über angebliche kriminelle Netzwerke angelegt wurde, gibt es noch immer keine Klarheit, was überhaupt in den Akten steht.

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Und doch ist der Schaden, den die rund 15.600 Blatt starke Sammlung verursacht hat, bereits jetzt erheblich. Dabei geht es nicht allein um die Frage, inwieweit sächsische Politiker und Beamte mit Delikten wie Kinderprostitution und Immobilienschiebereien von der organisierten Kriminalität erpresst werden konnten.

Das allein wäre pikant genug. Vor allem geht es aber darum, herauszufinden, auf welcher Rechtsgrundlage die hochbrisante Aktensammlung eigentlich angelegt wurde und warum sie so lange unbemerkt in den Behördenschubladen schmoren konnte.

Beträchtliche Aktenkonvolute

Glaubt man den diversen Verlautbarungen, so haben die Verfassungsschützer mindestens im Jahr 2003 damit begonnen, die Informationen zusammenzutragen. Man darf also davon ausgehen, dass sie zwei Jahre später bereits beträchtliche Aktenkonvolute beisammen hatten.

Um diese Zeit, im Sommer 2005, entschied das sächsische Verfassungsgericht, dass der Geheimdienst nur dann die organisierte Kriminalität beobachten dürfe, wenn deren Aktivitäten die freiheitliche Grundordnung gefährdeten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte geklärt werden müssen, wie mit den Unterlagen zu verfahren wäre - das aber scheint offenbar nicht geschehen zu sein oder zumindest nicht auf korrekte Weise.

Denn in eine ordentliche Klärung hätte nach der sächsischen Verfassung die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) einbezogen werden müssen - ein Gremium aus fünf Landtagsabgeordneten, das zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet ist. Doch anstatt die Parlamentarier zu informieren, entschied der damals verantwortliche Innenminister Thomas de Maizière (CDU), die Informationssammlung weitgehend fortzuführen, wie er jetzt einräumen musste.

Hart kritisiert

Die "Erkenntnisdichte'' sei nicht ausreichend gewesen, um die PKK zu informieren, lautet seine dürftige Begründung. Einerseits hielt der Minister die Faktenlage also für zu dünn, um das zuständige parlamentarische Kontrollgremium einzubeziehen. Anderseits aber fand de Maizière die Informationen offenbar gravierend genug, um den Verfassungsschutz ungeniert weitersammeln zu lassen.

Das damalige Verhalten des heutigen Kanzleramtsministers de Maizière ist widersprüchlich. Und so ist es kein Wunder, dass ihn sogar der Dresdner PKK-Vorsitzende Gottfried Teubner, ein CDU-Parteifreund, hart kritisiert. Merkels Kanzleramtschef muss schon etwas deutlicher sein Verhalten von damals erklären - andernfalls fällt ein Schatten auch auf sein jetziges Amt.

Aber auch die heute in Sachsen verantwortlichen Politiker sollten ihren Auftrag ernst nehmen, die dubiosen Vorgänge aufzuklären. Dass plötzlich von 20 beim Verfassungsschutz bereits geschredderten Akten die Rede ist, taucht Sachsen ins Zwielicht.

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(SZ vom 8./9. Juni 2007)