AfD:Juraprofessor: Von-Storch-Tweet "kein Fall für das Strafrecht"

Beatrix von Storch

AfD-Politikerin von Storch hat selbst Jura studiert - und versucht mit ihren Provokationen möglicherweise, die Grenze des rechtlich zulässigen auszuloten.

(Foto: dpa)

Die umstrittenen Äußerungen der AfD-Politikerin zum Silvesterabend fallen nicht unter den Straftatbestand der Volksverhetzung, meint Matthias Jahn. Und vermutet eine Strategie.

Interview von Wolfgang Janisch

SZ: Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat eine auch auf Arabisch verbreitete Information der Polizei zum Silvesterabend mit dem Satz kommentiert: "Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?" Ist das Volksverhetzung, wie Hunderte Anzeigeerstatter meinen?

Matthias Jahn: Nimmt man die Äußerung wörtlich, dann ließe sie sich in etwa folgendermaßen verstehen: 'Ich bin der Auffassung, dass muslimische Männer barbarisch sind und in Gruppen Vergewaltigungstaten begehen.' Das wäre in der Tat höchstwahrscheinlich volksverhetzend. Doch nach einer jahrzehntelangen Kette von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dürfen Strafjuristen nicht am Wortlaut kleben, sondern müssen andere Deutungsalternativen in Betracht ziehen - vor allem solche, die gerade noch erlaubt wären. Deshalb müssen wir immer danach forschen, was der historische Anlass dieser Äußerung ist und was ihr Beitrag zum politischen Meinungskampf sein könnte - sei er auch noch so klein.

Das klingt sehr abstrakt. Was bedeutet das für den konkreten Fall?

Der Tatsachenkern, an den der Tweet anknüpft, könnte demnach lauten: Es kommt vor, dass männliche Mitbürger muslimischen Glaubens in Gruppen Sexualdelikte begehen. Was an Silvester 2015 auf der Kölner Domplatte tatsächlich der Fall war. Diese Ereignisse haben dazu geführt, dass vor knapp einem Jahr Paragraf 184j - Straftaten aus Gruppen - ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde.

Das heißt, wir ahnen, dass Frau von Storch niederträchtig gegen Muslime hetzen will, aber wir suchen im Dienste der Meinungsfreiheit nach einer Interpretation, die erlaubt wäre?

Ja. Wenn wir den Tweet vor dem Hintergrund von 2015 betrachten, dann lässt er sich, legt man die Rechtsprechung zugrunde, auch als noch zulässige Meinung mit folgender Botschaft ansehen: 'Die Kölner Polizei reagiert mit ihrem arabischen Tweet nicht zielführend auf das Problem.' Das kann man für falsch halten. Aber das ist kein Fall für das Strafrecht.

AfD: Matthias Jahn, 49, lehrt Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt.

Matthias Jahn, 49, lehrt Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt.

(Foto: oh)

Der Rahmen für Meinungsäußerungen im politischen Raum ist also sehr weit gesteckt. Spielt dabei eine Rolle, dass es sich um eine Abgeordnete handelt?

In jedem Fall, weil die Regeln im politischen Meinungskampf noch großzügiger sind als in anderen Bereichen. Laut Verfassungsgericht gilt eine "Vermutung zugunsten der freien Rede" für alle Äußerungen, die auch nur irgendeinen entfernten Beitrag zur Meinungsbildung leisten.

Hinter dieser Rechtsprechung steckt das tiefe Vertrauen in die Kraft der freien Auseinandersetzung. Wenn aber diese Auseinandersetzung immer härter und polarisierter wird: Welche Rolle kann und sollte das Strafrecht spielen?

Ich glaube nicht, dass wir uns einen Gefallen damit tun, wenn wir alles, was dem gesellschaftlichen Klima unzuträglich ist, sofort mit dem Strafrecht zu bekämpfen versuchen. Das ist auch die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts. Die Meinungsfreiheit ist die Matrix der Freiheit, schrieb das Gericht schon 1958. Also die Voraussetzung für alle anderen Freiheiten. Man kommt deshalb nicht umhin, das Strafrecht extrem zurückhaltend einzusetzen.

Wir müssen uns also für den politischen Diskurs ein dickeres Fell zulegen?

Nichts anderes machen wir seit geraumer Zeit. Denken Sie nur an Björn Höckes Bemerkung zum Holocaust-Mahnmal als "Denkmal der Schande". Das ist schädlich und im Ausland kaum vermittelbar, aber das sind Dinge, die eine gefestigte Demokratie aushalten muss.

Spielen wir das Spiel der AfD, wenn wir immer gleich nach dem Strafrecht rufen?

Das glaube ich schon. Frau von Storch hat Jura studiert. Ich gehe davon aus, dass mit solchen Äußerungen bewusst versucht wird, die äußerste Grenze dessen auszuloten, was noch zulässig ist. Indem wir Öffentlichkeit herstellen, springen wir über das Stöckchen, das die AfD hinhält.

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