Änderung des Grundgesetzes:Bundesregierung will Eilfall-Entscheidung bei Terrorflugzeugen erleichtern

Entführen Terroristen ein Flugzeug, bleibt nur wenig Zeit, um zu reagieren. Die Bundesregierung plant Medieninformationen zufolge eine Änderung des Grundgesetzes. Künftig soll dann der Verteidigungsminister auch im Alleingang über einen möglichen Abschuss entscheiden dürfen.

Die Bundesregierung will den Abschuss von Flugzeugen, die Terroristen als Waffe einsetzen wollen, erleichtern. Nach Informationen von Spiegel-Online strebt die Koalition dazu eine baldige Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes an. Dort solle künftig geregelt werden, dass der Bundesverteidigungsminister der Bundeswehr notfalls im Alleingang den Einsatzbefehl gegen von Terroristen gekaperte Flugzeuge geben darf.

Die Koalition passt damit nach eigenen Worten die Anti-Terror-Politik an die aktuelle Rechtsprechung an. "Eine solche Lösung hat das Bundesverfassungsgericht selbst nahegelegt", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), Spiegel-Online mit Blick auf die Alleinzuständigkeit des Verteidigungsministers im Eilfall. "Bei akuter Gefahr bleiben nur Minuten für eine Entscheidung." Die Einberufung einer Kabinettssitzung sei da praktisch unmöglich.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2013 geurteilt, dass die Entscheidung für den Einsatz militärischer Mittel zur Terrorabwehr im Inland ausnahmslos von der Bundesregierung im Kollektiv getroffen werden dürfe. Die im Luftsicherheitsgesetz für Eilfälle vorgesehene alleinige Entscheidungsbefugnis des Verteidigungsministers erklärten die Richter für nichtig.

In der Praxis wurde damit ein Einsatz von Kampfjets gegen entführte Flugzeuge nahezu ausgeschlossen. Denn die Zeit vom Erkennen der Gefahr bis zu einem möglichen Einschlag wäre zu kurz, um das komplette Kabinett rechtzeitig zu informieren und zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen. Dies räumte auch das Gericht ein und sprach von einer "gravierenden Schutzlücke", die jedoch in der Verfassung angelegt sei. "Mit der Grundgesetzänderung wollen wir die vom Gericht aufgezeigte 'Schutzlücke' schließen", sagte Krings Spiegel-Online.

Kampfjets könnten von Terroristen entführte Passagierflugzeuge mit Warnschüssen oder Flugmanövern vom Kurs abbringen oder zur Landung zwingen. Ein Abschuss kommt nach Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur in Frage, wenn ausschließlich Terroristen an Bord eines Flugzeuges sind.

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