Ägypten:Angriff auf dem Sinai

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Die Regierung behauptet, sie habe die Lage auf der Sinai-Halbinsel im Griff. Attacken von IS-Sympathisanten beweisen das Gegenteil.

Von Paul-Anton Krüger, Kairo

Bei einem koordinierten Angriff zweier Selbstmordattentäter mit Autobomben auf der Sinai-Insel sind mindestens 23 ägyptische Soldaten getötet und 30 verletzt worden. Anschließend kam es zu Feuergefechten zwischen der Armee und Extremisten, mutmaßlich Angehörige des ägyptischen Ablegers der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Allerdings übernahm bis zum Abend niemand die Verantwortung für die Tat.

Die Attacke richtete sich gegen Kontrollpunkte der Armee südlich der Stadt Rafah an der Grenze zum Gazastreifen. Nach einer Mitteilung der ägyptischen Armee wurden 40 Angreifer getötet. Dutzende vermummte Angreifer hatten auf die Soldaten geschossen. Das ägyptische Militär kämpft seit der Absetzung des islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi im Sommer 2013 gegen den IS auf dem Sinai. Nach Angaben der Armee wurden mehr als tausend Militante getötet. Die Regierung verkündet immer wieder, die Lage im Norden der Sinai-Halbinsel im Griff und den IS-Ableger dort besiegt zu haben. Immer neue massive Angriffe widerlegen diese Behauptung.

Mit einer Mordserie gegen Kopten in al-Arisch trieben die Islamisten die christliche Bevölkerung im Nord-Sinai in die Flucht, auch im Kernland der Halbinsel kommt es immer wieder zu Anschlägen, die sich gegen die Sicherheitskräfte richten, gegen Vertreter der Justiz und der Regierung. Westliche Geheimdienste halten die IS-Filiale auf dem Sinai für die gefährlichste außerhalb der IS-Kerngebiete im Irak und in Syrien.

Nachdem die Terror-Organisation dort militärisch immer mehr unter Druck gerät, versucht sie in anderen Gebieten in die Offensive zu gehen und damit dem Eindruck des Niedergangs entgegenzutreten. Menschenrechtsorganisationen werfen der ägyptischen Armee vor, Zivilisten in ihrem Kampf gegen die Extremisten nicht zu schonen, außergerichtliche Hinrichtungen zu verüben, Menschen zu verschleppen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen.

© SZ vom 08.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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