Abstimmung über Ehegattensplitting:Bundesrat für Steuer-Gleichstellung homosexueller Paare

Bundesrat

Blick in den Bundesrat.

(Foto: dpa)

Der Streit innerhalb der CDU zur Ausweitung des Ehegattensplittings auf Homo-Paare dürfte sich weiter verschärfen. Denn demnächst wird sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigen, nachdem der Bundesrat den Gesetzesentwurf gebilligt hat.

Innerhalb der CDU wächst der Widerstand gegen eine mögliche Ausweitung des Ehegattensplittings auf Homo-Paare. Nun wird sich demnächst auch der Bundestag mit dem Thema beschäftigen müssen, nachdem sich der Bundesrat für die steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften ausgesprochen hat. Mit den Stimmen der von SPD, Grünen und Linken regierten Länder billigte die Länderkammer einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nannte es "beschämend", dass die Angleichung im Einkommensteuerrecht bislang nicht erreicht worden sei. Zu der geforderten Angleichung wird vor der Sommerpause noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet - kurz vor der Bundestagswahl. Es wird mit einem Erfolg der Klage gerechnet. Dennoch ist unklar, ob der Gesetzesentwurf im Bundestag eine Mehrheit finden wird. Die FDP ist zwar prinzipiell dafür, aber die Union lehnte die steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen bislang ab.

Zuletzt hatte sich der Streit innerhalb der Union immer weiter verschärft: Die in der LSU organisierten Lesben und Schwulen in der CDU attackierten namhafte Gegner einer Gleichbehandlung wie Bayerns Ministerpräsidenten und CSU-Chef sowie den Initiator des konservativen Berliner Kreises in der CDU. "Ein treues Lesbenpärchen ist konservativer als scheinheilige Kerle wie Horst Seehofer und Christean Wagner", sagte der stellvertretende LSU-Chef Thomas Steins zu Süddeutsche.de (hier mehr).

Weitere wichtige Entscheidungen des Bundesrats im Überblick:

  • Gültiges Wahlrecht: Der Bundestag wird am 22. September nach einem neuen Verfahren gewählt. Nach ihm werden Überhangmandate für eine Partei künftig vollständig durch Ausgleichssitze für andere Parteien neutralisiert. Das 2011 beschlossene Wahlrecht war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden - vor allem wegen der großen Zahl an möglichen Überhangmandaten. Die Neuregelung, auf die sich alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken verständigt hatten, wird voraussichtlich dazu führen, dass der nächste Bundestag deutlich mehr Abgeordnete haben wird. Außerdem wurde das Wahlrecht für Auslandsdeutsche gelockert.
  • Mindestlohn: Der Bundesrat hat einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen, den Union und FDP im Bundestag wieder kippen wollen.
  • Sorgerechts-Reform: Die Rechte unverheirateter Väter werden gestärkt. Der Bundesrat billigte einen Gesetzesentwurf nach dem auch künftig automatisch die Mutter das Sorgerecht erhält, der Vater nur, wenn die Eltern verheiratet sind. Er kann aber auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht über einen Antrag beim Familiengericht erhalten.
  • Einheitliches Krebsregister: Der Bundesrat billigte das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz. Einheitliche "Krebsregister" sollen flächendeckend Patientendaten erfassen, damit Früherkennung und Behandlung verbessert werden können. Mit regelmäßigen persönlichen Briefen sollen Patienten zu Untersuchungen zu Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden.
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