Abschiebungen:Ein Tauschgeschäft

Der Bundesinnenminister tauscht acht Afghanen gegen ein paar Stimmen von AfD-Sympathisanten.

Von Bernd Kastner

Ein Gewalttäter, ein Vergewaltiger, muss bestraft werden. Was selbstverständlich ist, muss man in diesen Zeiten leider betonen, dann nämlich, wenn es sich bei diesen Verbrechern um Flüchtlinge aus Afghanistan handelt. Sie gehören, wenn ein Gericht sie verurteilt hat, ins Gefängnis. Sie gehören nicht abgeschoben. Nicht nach Afghanistan, nicht in diesen Zeiten, da das Land am Hindukusch täglich gefährlicher wird.

Wenn der Bundesinnenminister nun medienwirksam acht afghanische Flüchtlinge nach Kabul fliegen lässt, dann ist das eine Wahlkampfaktion. Die Abschiebung bringt Thomas de Maizière Beifall und Wählerstimmen. Sie scheint zunächst logisch und gerecht zu sein, man will Straftäter ja nicht belohnen, indem man sie in Deutschland belässt. Und doch ist der Wahlkampf-Flug ein großer Fehler. Er beschädigt das hiesige Rechtsverständnis, er verletzt ein Menschenrecht: "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." Jeder. Auch Straftäter, egal, was sie verbrochen haben, egal, woher sie stammen.

Der Minister hätte die acht Afghanen in deutschen Gefängnissen lassen sollen, bis ihr Heimatland sicher ist. Nicht, um sie zu belohnen, sondern um ihr Leben und einen humanen Rechtsgrundsatz zu schützen. De Maizière und ein paar Länderminister aber hoffen auf ein schäbiges Tauschgeschäft: acht Afghanen gegen ein paar Stimmen von AfD-Sympathisanten.

© SZ vom 14.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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