Wer mit wem - und wie?

Die EU ist der größte Exporteur und zweitgrößte Importeur der Welt - ganz abgesehen vom Binnenhandel zwischen den Mitgliedern. Die einzelnen EU-Staaten betreiben ihren Handel nach Bedingungen, die von der EU festgelegt werden.

So bestimmt die Europäische Union die Höhe von Zöllen für Importe aus Drittstaaten, schließt bi- und multilaterale Abkommen und legt Straf- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Regeln der Welthandelsorganisation WTO fest.

Verantwortlich dafür ist die Kommission. Das Parlament kann über Empfehlungen an die Kommission, Initiativberichte und Anhörungen von Experten Einfluss nehmen. Bei Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen mit Drittstaaten ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich.

Foto: ddp

Texte: Irene Helmes/plin/cmat

4. Juni 2009, 10:52 2009-06-04 10:52:00