Abfuhr für Berlin:Der Geldhahn bleibt zu

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage Berlins auf Sanierungshilfen des Bundes abgelehnt - weil die Hauptstadt "so arm nicht ist".

Berlin hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine klare Niederlage einstecken müssen: Einstimmig lehnten die acht Richter des Zweiten Senats den Antrag der Hauptstadt auf finanzielle Sonderhilfen des Bundes ab.

Bundesstaatliche Hilfeleistung in Form von Sanierungsgeldern sei nur "als Ultima Ratio (letztes Mittel) erlaubt", heißt es in einem der Leitsätze des Urteils. Dies sei aber nur dann zulässig und geboten, wenn die Haushaltsnotlage eines Landes im Verhältnis zu den übrigen Ländern als extrem zu werten sei.

Aus Sicht der Richter befindet sich Berlin aber "nicht in einer extremen Haushaltsnotlage". Zu erkennen sei "lediglich eine angespannte Haushaltslage", die Berlin "mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden" könne.

In der Urteilsverkündung zitierte Gerichtspräsident Winfried Hassemer den Berliner Slogan "Arm, aber sexy". Allerdings sei Berlin vielleicht deshalb "sexy, weil es doch nicht so arm sei."

Gericht empfiehlt Verkauf von Landeswohnungen

Konsolidierungsbemühungen der letzten zehn Jahre hätten trotz guter bis überdurchschnittlicher Einnahmen bisher nicht dazu geführt, die hohen Ausgaben zu reduzieren. Schon deshalb seien noch nicht ausgeschöpfte Einsparpotenziale zu vermuten.

Zudem zeige der Vergleich mit dem Stadtstaat Hamburg, dass Berlin vor allem für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur deutlich mehr ausgebe als die Hansestadt. Auch Einnahmeverbesserungen seien möglich, etwa durch die Anhebung der Gewerbesteuer. Allein durch den Verkauf der Wohnungen könne die Stadt ihre Zinslast von derzeit 2,5 Milliarden Euro im Jahr dauerhaft derart senken, dass die Zinsersparnis die Netto-Mieteinnahmen übersteige.

Wowereit kündigt strikten Sparkurs an

Berlin hatte argumentiert, die eigene Notlage sei unverschuldet. Nach der Wiedervereinigung habe der Bund seine finanzielle Unterstützung zu schnell gekürzt. Vor 1990 hatte der Bund die Hälfte des Berliner Haushalts bezahlt. Das mit mehr als 60 Milliarden Euro verschuldete Land Berlin hatte zusätzliche Sanierungshilfen aus dem Bundesetat gefordert.

Während der mündlichen Verhandlung im April hatte auch die Bundesregierung der Darstellung Berlins widersprochen und dem Senat mangelnde Sparanstrengungen vorgehalten. Solidarität habe ihre Grenzen, denn die geforderte Hilfe müsse schließlich von den Bürgern der anderen Bundesländer aufgebracht werden.

Nach dem abweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Klage auf Bundeshilfen hat der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit angekündigt, weiterhin eine "ganz strikte" Haushaltsdisziplin wahren zu wollen. Wowereit sagte im Gerichtssaal in Karlsruhe: "Ich war nicht so naiv zu glauben, dass ich heute mit einem Koffer Geld nach Hause fahre. Aber die negative Nachricht ist, dass wir kein Geld bekommen."

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