Weltgericht weist Klage gegen Nato-Staaten ab

    Kosovo-Krieg

    15.12.2004, 19:50

    Von Stefan Ulrich

    Das Tribunal des Internationalen Gerichtshofes erklärt sich im Streitfall zwischen Nato-Staaten und Serbien-Montenegro für unzuständig: Das Land sei bei KLageerhebung kein Mitglied der Vereinten Nationen gewesen.

    Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) hat am Mittwoch eine Klage des Staatenbundes Serbien-Montenegro gegen acht Nato-Staaten wegen des Kosovo-Kriegs abgewiesen.

    Zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegen Deutschland, Belgien, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Italien, die Niederlande und Portugal sei Serbien-Montenegro kein Mitglied der Vereinten Nationen gewesen, befanden die Richter des höchsten UN-Gerichts.

    Damit sei der IGH unzuständig. Daran ändere auch die Völkermordkonvention nichts, die bei Streitigkeiten an den IGH verweist. Serbien-Montenegro ist dieser Konvention erst nach dem Kosovo-Krieg beigetreten. Zudem wollten die Nato-Staaten offensichtlich keinen Genozid an den Serben begehen.

    Belgrad hatte die Klage während des Kosovo-Krieges im Frühjahr 1999 erhoben und Schadensersatz in nicht bezifferter Höhe gefordert. Die beklagten Länder hatten daraufhin vor dem Haager Gericht geltend gemacht, Serbien-Montenegro sei zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied der UN gewesen.

    Die alte Bundesrepublik Jugoslawien sei längst zerfallen gewesen, und Serbien-Montenegro erst später der Völkerorganisation neu beigetreten. Mit dieser Argumentation hatten die Nato-Staaten nun Erfolg.

    Keine Entscheidung über strittige Völkerrechtsfragen

    Durch die Abweisung der Klage als unzulässig ersparten es sich die Richter, einige hochumstrittene Völkerrechtsfragen zu klären. Serbien-Montenegro hatte den Nato-Ländern vorgeworfen, mit dem Kosovo-Krieg eine Reihe schwerer Völkerrechtsverletzungen begangen zu haben.

    So nannte Belgrad Verstöße gegen das Gewaltverbot, gegen das Verbot, sich in andere Staaten einzumischen, sowie Verletzung der Staatensouveränität. Zudem hätten es die Nato-Staaten bei ihrem Luftkrieg gegen Rest-Jugoslawien unterlassen, die Zivilbevölkerung zu schonen.

    Die Nato hatte 1999 durch einen mehrmonatigen Luftkrieg das Milosevic-Regime zum Rückzug seiner Truppen aus dem Kosovo gezwungen. Sie handelte dabei ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats, weil Russland mit einem Veto gedroht hatte. Das westliche Bündnis berief sich unter anderem auf ein „Recht zur humanitären Intervention“.

    Nur durch den Waffengang sei das Belgrader Regime daran gehindert worden, einen Völkermord an den Albanern im Kosovo zu begehen. Viele Völkerrechtler lehnen ein solches Interventionsrecht unter Umgehung des Sicherheitsrats aber ab.

    Die Rechtslage ist im Fluss. Schon deshalb habe der IGH den Fall „mit spitzen Fingern“ angefasst, heißt es unter Völkerrechtlern. Zudem sei Serbien-Montenegro nicht wirklich an einer Verurteilung der Nato-Staaten interessiert gewesen. So hatte Außenminister Vuk Draskovic erklärt, alle Völkermordklagen im Zusammenhang mit den Balkan-Kriegen sollten zurückgezogen werden.

    Der Regierung in Belgrad ist daran gelegen, sich der Nato und der EU anzunähern. Sie hat die Klage wohl nur deshalb aufrechterhalten, um bei der eigenen Bevölkerung nicht als schwach dazustehen.

    (SZ vom 16.12.2004)

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