Im Prozess um die Misshandlung von Coesfelder Bundeswehr-Rekruten zeigen sich die angeklagten Soldaten keiner Schuld bewusst.
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Soldaten in Coesfeld beim Waffenreinigen Foto: dpa
Es geht zu wie in einem Bienenkorb im Sitzungssaal 23 des Münsteraner Landgerichts: 18 Angeklagte und fast doppelt so viele Rechtsanwälte drängen sich vor der Barriere, die den Zuschauerraum abtrennt, dazu die drei Berufsrichter, zwei Schöffen, zwei Protokollführer, zwei Staatsanwälte, ein Ergänzungsrichter und ein Ergänzungsschöffe. Bis kurz vor Weihnachten soll dieser Prozess dauern, da ist es leicht möglich, dass einmal ein Richter oder Schöffe ausfällt.
Es wimmelt von Journalisten, nachdem das ZDF beim Bundesverfassungsgericht auch den Zutritt für Fotografen und Kameraleute durchgesetzt hat. Der meistfotografierte Mann im Saal ist der Feldwebel Maik F. - als einziger der Angeklagten ist er in Uniform erschienen, obwohl auch zwölf weitere Angeklagte nach wie vor aktive Soldaten sind. Nur zwei sind wegen der Vorgänge, über die hier verhandelt worden ist, fristlos entlassen worden, sie geben als Beruf Maschinenbediener und LKW-Fahrer an.
Es geht um Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch und um Misshandlung und entwürdigende Behandlung von Untergebenen nach dem Wehrstrafgesetz. Im ersten und zweiten Quartal des Jahres 2004 waren Rekruten, die bei der 7. Kompanie des Instandsetzungsbataillons 7 in Coesfeld ihre Grundausbildung absolvierten, bei Nachtmärschen überfallen und gefesselt worden. Mit verbundenen Augen hatte man die Männer dann in einem Fall in eine Sandgrube, in drei weiteren Fällen in einen Keller im Kasernengelände transportiert und dort einem simulierten Verhör unterzogen.
Die Anklage, die Staatsanwalt Michael Frerick vorträgt, listet auf, was sich dabei zugetragen haben soll: Den Rekruten wurde mittels einer Kübelspritze Wasser in die geöffneten Hosen gepumpt, einzelnen Soldaten auch in den gewaltsam geöffneten Mund. Im Kasernenkeller sollen Rekruten mit Stromstößen aus einem Feldtelefon traktiert worden sein.
Einer der Ausbilder habe mit Tritten und Schlägen nachgeholfen, wenn sich die gefesselten Soldaten nicht schnell genug bewegt hätten. Allen Vorgesetzten, also den drei beteiligten Zugführern und dem Kompaniechef, sei klar gewesen, dass eine solche Ausbildung für Rekruten unzulässig ist, zumal die Soldaten auch in keiner Weise auf eine solche Übung vorbereitet worden seien.
Die Zugführer Martin D. und Michel H., beide im Dienstgrad eines Hauptfeldwebels, waren die geistigen Väter jener Übung, die nun sie und 16 ihrer Kameraden auf die Anklagebank gebracht hat. Hauptmann Ingo S., der damalige Kompaniechef, ist voll des Lobes über seine ehemaligen Untergebenen. „Zur Bataillonsspitze“ hätten beide gehört, als „sehr vertrauenswürdig“, als „unbedingt zuverlässig“ habe er die beiden Zugführer eingeschätzt.
Als D. und S. ihm als „Höhepunkt“ der Rekrutenausbildung eine simulierte Geiselnahme vorschlugen, habe er das trotz anfänglicher Bedenken genehmigt, aber selbstverständlich unter der Bedingung, dass dabei „nichts Rechtswidriges“ geschehe. Schließlich, so der Hauptmann, sollte die Ausbildung laut Bataillonsbefehl auch „einsatzorientiert“ und „fordernd“ ablaufen. Mit den Details sei er nicht befasst gewesen, da habe er sich ganz auf seine Untergebenen verlassen.
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