Restaurierung eines Grundrechts

    Cicero-Urteil

    27.02.2007, 12:30

    Von Heribert Prantl

    Die Pressefreiheit hat neue Kraft erhalten. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist ein Beitrag zum Funktionieren der Demokratie; denn eine Demokratie, in der Skandale unter den Teppich gekehrt werden können, ist keine gute Demokratie.

    Zu viel Weihrauch, so sagt das Sprichwort, rußt den Heiligen. Was für einen Heiligen gilt, kann auch für ein Grundrecht gelten: In den Weihrauchschwaden ritualisierter Lobpreisungen erkennt man es kaum mehr, es verliert sein Gesicht.

    So ist es der Pressefreiheit in den vergangenen zwanzig Jahren ergangen; jeder hat das Grundrecht nach Artikel 5 gepriesen, kaum einer hat es mehr ernst genommen.

    Nicht selten war es so: Am Sonntag wurde vom Wert der Pressefreiheit für die Demokratie geschwelgt, und schon am Montag galt sie nichts mehr – dann wurde eine Redaktion wegen des „Verdachts der Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen“ durchsucht. Aus der Pressefreiheit wurde ein Sonntagsreden-Grundrecht, ein Artikel ohne praktischen Wert.

    Sicherlich: Deutschland ist nicht China, und kein Journalist seit Rudolf Augstein wurde mehr wegen Landes- oder Geheimnisverrat eingesperrt. Strafverfahren gegen Journalisten wegen „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ wurden aber in den vergangenen Jahren von den Staatsanwaltschaften auch dann eingeleitet, wenn diese wussten, dass eine Verurteilung kaum möglich sein wird.

    Die Strafverfahren wurden vor allem deswegen eingeleitet, um Redaktions- und Privaträume von Journalisten durchsuchen und Materialien beschlagnahmen zu können – der Staat wollte herausfinden, wer die Presse informiert hat.

    Das Bundesverfassungsgericht hat das nun erkannt und verboten: Diese Durchsuchungen haben nämlich einschüchternde Wirkung auf Journalisten wie Informanten, sie zerstören die Vertraulichkeit zwischen Medien und ihren Informationsquellen.

    Wörtlich wiederholen daher die Verfassungsrichter die Sätze aus dem Spiegel-Urteil von 1966: Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und Informanten „ist unentbehrlich, da die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann“.

    Das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine verspätete Dreikönigs-Räucherei der Richterkönige von Karlsruhe. Sie schwenken nicht das Weihrauchfass vor dem Grundrecht der Pressefreiheit, um dann (wie oft geschehen, vor allem bei den Entscheidungen zur Übewachung der Handys und Telefone von Journalisten) zu sagen, im konkret zu entscheidenden Einzelfall seien aber die Interessen der inneren Sicherheit höher zu bewerten.

    Nein, dieses Urteil ist nicht festliche Weihräucherei, sondern Versuch der Restaurierung eines Grundrechts. Die Richter versuchen, ihm sein Gesicht, ihm seinen praktischen Wert wieder zu geben.

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    Leserkommentare (5)



    28.02.2007 08:12:14

    manni3: BVG-Frequenz

    @rademacherfrank

    "Grunsrechte" - sehr schöne Formulierung für Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. So treffend können Freud´sche Vertipper sein.

    @Wondrazil

    Für mich sieht´s genau so aus mit der schleichenden Aushöhlung des GG, wie Sie das feststellen: "Wieso müssen derlei Grundsätze periodisch wiederhergestellt werden?" Und ich fürchte, dass die Zeitabstände immer kürzer werden, in denen Karlsruhe angerufen werden muss. Hoffentlich tut´s immer wieder jemand.


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