Restaurierung eines Grundrechts
Cicero-Urteil
27.02.2007, 12:30
Zu viel Weihrauch, so sagt das Sprichwort, rußt den Heiligen. Was für einen Heiligen gilt, kann auch für ein Grundrecht gelten: In den Weihrauchschwaden ritualisierter Lobpreisungen erkennt man es kaum mehr, es verliert sein Gesicht.
So ist es der Pressefreiheit in den vergangenen zwanzig Jahren ergangen; jeder hat das Grundrecht nach Artikel 5 gepriesen, kaum einer hat es mehr ernst genommen.
Nicht selten war es so: Am Sonntag wurde vom Wert der Pressefreiheit für die Demokratie geschwelgt, und schon am Montag galt sie nichts mehr – dann wurde eine Redaktion wegen des „Verdachts der Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen“ durchsucht. Aus der Pressefreiheit wurde ein Sonntagsreden-Grundrecht, ein Artikel ohne praktischen Wert.
Sicherlich: Deutschland ist nicht China, und kein Journalist seit Rudolf Augstein wurde mehr wegen Landes- oder Geheimnisverrat eingesperrt. Strafverfahren gegen Journalisten wegen „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ wurden aber in den vergangenen Jahren von den Staatsanwaltschaften auch dann eingeleitet, wenn diese wussten, dass eine Verurteilung kaum möglich sein wird.
Die Strafverfahren wurden vor allem deswegen eingeleitet, um Redaktions- und Privaträume von Journalisten durchsuchen und Materialien beschlagnahmen zu können – der Staat wollte herausfinden, wer die Presse informiert hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat das nun erkannt und verboten: Diese Durchsuchungen haben nämlich einschüchternde Wirkung auf Journalisten wie Informanten, sie zerstören die Vertraulichkeit zwischen Medien und ihren Informationsquellen.
Wörtlich wiederholen daher die Verfassungsrichter die Sätze aus dem Spiegel-Urteil von 1966: Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und Informanten „ist unentbehrlich, da die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann“.
Das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine verspätete Dreikönigs-Räucherei der Richterkönige von Karlsruhe. Sie schwenken nicht das Weihrauchfass vor dem Grundrecht der Pressefreiheit, um dann (wie oft geschehen, vor allem bei den Entscheidungen zur Übewachung der Handys und Telefone von Journalisten) zu sagen, im konkret zu entscheidenden Einzelfall seien aber die Interessen der inneren Sicherheit höher zu bewerten.
Nein, dieses Urteil ist nicht festliche Weihräucherei, sondern Versuch der Restaurierung eines Grundrechts. Die Richter versuchen, ihm sein Gesicht, ihm seinen praktischen Wert wieder zu geben.
|
ANZEIGE
mehr ...

Mario Frank soll beim "Spiegel" bleiben - "Er genießt unser volles Vertrauen"
Idee von Theo Waigel - Die Kandidaten für den "Rat der Alten"
Abhörskandal bei der Deutschen Telekom - Die Macht des Geldes
Sarkozy und die Medien - Napoleon, Superman, Parvenü
Urteil zur "Spiegel"-Klage - Verfassungsgericht stärkt Pressefreiheit
"Der Spiegel": Neues Führungsduo - Die zwei an der Zankstelle
Deutsche und Italiener - Die Nazis und die Mafia
Themen

Mr. Wong
Delicious
Digg
Yigg
Technorati
Google
MySpace
Facebook
Webnews



















