Ein Kommentar von Heribert Prantl

Ein Gericht hat die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro bestätigt - ein maßloses Urteil.

kassererin pfandbon kündigung ddp

Laut einem Gericht zu Recht gefeuert, weil sie angeblich Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hat: Kassiererin Barbara E. (Foto: ddp)

Es ist ein altes Vorurteil, dass die Justiz die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt. Es ist auch ein altes Vorurteil, das die kleinen Leute weniger Recht kriegen.

Und es ist auch ein altes Vorurteil, dass die Richter bei den großen Leuten umsichtig und maßvoll verhandeln, und bei den kleinen Leuten hastig und verständnislos.

Leider gibt es Urteile, die diese Vorurteile bestätigen. Soeben kann man wieder eines dieser Vorurteils-Bestätigungs-Urteile besichtigen: Eine Berliner Supermarktkassiererin ist nach 31 Jahren fristlos gekündigt worden, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung bestätigt.

Es ist dies ein Urteil ohne Maß, ein maßloses Urteil. Es liegt aber nicht außerhalb der Rechtsprechung. Immer wieder bestätigen die Gerichte fristlose Kündigungen wegen kleiner und kleinster Fehltritte, nicht selten mit der Folge von Dauerarbeitslosigkeit.

Das Landesarbeitsgericht Berlin, das die Entlassung der Supermarktkassiererin in zweiter Instanz bestätigt hat, kann sich auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1984 berufen. Eine Bäckereiverkäuferin hatte ein Stück Bienenstich vom Vortag mitgenommen. Sie musste gehen und dem Bundesarbeitsgericht war das recht.

Und aus Hannover gibt es den Fall, bei dem ein Vater von zwei Kindern, Leiter einer kleinen Bäckereifiliale, im Lager der Filiale einen Becher Müller-Milch im Wert von 59 Cent ausgetrunken hatte; das Verfallsdatum war längst überschritten.

Private Briefe in der Firmenpost

Der Arbeitgeber begnügte sich nicht mit einer Abmahnung und auch nicht mit einer fristgerechten Kündigung, sondern sprach die fristlose Entlassung aus. Diese wurde vom Arbeitsgericht Hannover im Jahr 2006 bestätigt. Das Vertrauen des Arbeitgebers sei, unabhängig vom Wert der Milch, irreparabel zerstört.

Ähnlich der Portokosten-Fall in Frankfurt: Ein Kundenbetreuer bei einem großen Versicherungsunternehmen hatte neun Privatbriefe zur Poststelle der Firma gegeben. Wegen der unüblichen handschriftlichen Adressierung war das aufgefallen und gemeldet worden.

Gleichwohl meinte das Arbeitsgericht, der Mann habe sich die 4,95 Euro Portokosten diebstahlsähnlich zu erschleichen versucht und damit nicht nur das Vertrauen der Geschäftsleitung zerstört, sondern die betriebliche Organisation massiv gestört.

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Leserkommentare (474)



27.02.2009 17:31:38

Schnolfi: Mehr Background ...

Links zum Thema:

http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/nur-ein-vorwand/

http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=sw&dig=2009%2F02%2F25%2Fa0076&cHash=10208c0ae7

http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/das-urteil-ist-eine-farce/


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