Die derzeitige Absetzbarkeit der Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer wird nicht kippen, davon geht die Regierung aus.

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Die alte Pendlerpauschale wird nicht wieder kommen, dies dementierte die Regierung. Foto: ddp

Die Bundesregierung rechnet nicht mit einer Rückkehr zur alten, ab dem ersten Kilometer geltenden Pendlerpauschale, dies teilte ein Ministeriumssprecher mit. Ein entsprechender Bericht der Bild-Zeitung sei falsch, sagte am Montag ein Sprecher des Finanzministeriums.

In der Regierung gebe es keine neue Haltung, was die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der seit Beginn des letzten Jahres geltenden neuen Pendlerpauschale-Regelung angehe. Deshalb würden auch keine alternativen Berechungen angestellt.

"Wir halten am Ziel, im Jahre 2011 den ersten ausgeglichenen Bundeshaushalt seit über 40 Jahren in Deutschland vorzulegen, weiter fest", sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla zum Thema Pendlerpauschale am Montag in Berlin nach einer Telefonkonferenz des Präsidiums. Es gebe zur Konsolidierung des Haushalts keine Alternative. Allerdings müsse das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur jetzigen Pendlerpauschale abgewartet werden.

Die Bild-Zeitung hatte unter Berufung auf ein internes Regierungspapier berichtet, die Regierung gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeitige, erst ab dem 21. Kilometer geltende Pendlerpauschale kippen werde.

Die Bild-Zeitung berichtete, in dem Papier heiße es, die Unterscheidung bei der Absetzbarkeit der Fahrkosten zur Arbeit zwischen dem ersten und dem 21. Kilometer sei nicht logisch. Angesichts dieser Zweifel rechne das Ministerium verschiedene Modelle durch, wie eine ab dem ersten Kilometer geltenden Pendlerpauschale zu finanzieren sei.

Dabei geht es um einen niedrigeren Satz für die Absetzbarkeit pro Kilometer. Derzeit können für den Weg zur Arbeit ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Zuletzt hatte vor allem die CSU die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale gefordert. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte das aber abgelehnt.

Wenn nun von neuen Zahlen und Berechnungen die Rede sei, so gehe es um solche, die vor der Neuregelung im Gespräch gewesen seien, ergänzte der Ministeriumssprecher. Die Bundesregierung hatte Ende vergangener Woche noch einmal versichert, sie gehe davon aus, dass das Verfassungsgericht keine Bedenken gegen die Neuregelung erheben werde.

Völlig unstrittig sei, dass die dadurch eingesparten 2,5 Milliarden Euro im Jahr selbst für den unerwarteten Fall, dass das Gericht anders entscheide, gesichert sein müssten.

(Reuters/sg/bavo)