Die Richter haben den Helfer der 9/11-Terroristen rechtskräftig wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Das Hamburger Oberlandesgericht muss den Fall abermals behandeln - und das Strafmaß neu festsetzen.
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Motassadeq Foto: ddp
Der BGH erklärte den früheren Studenten des Mordes in 246 Fällen für schuldig; das sind die Todesopfer, die in den entführten Maschinen zu Tode kamen. Mit der Entscheidung hatte die Revision der Bundesanwaltschaft zum großen Teil Erfolg.
Der 3. BGH-Strafsenat entschied nun auf der Grundlage der Feststellungen des Hamburger Oberlandesgericht, dass Motassadeq - der zumindest vage in die Pläne der Hamburger Terrorzelle zur Begehung von Selbstmordanschlägen mit Flugzeugen eingeweiht war - auch wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen schuldig ist.
„In der neuen Verhandlung kann daran nicht mehr gerüttelt werden“, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Tolsdorf bei der Urteilsverkündung. Einziges Thema werde sein, die der Schuld angemessene Strafe zu finden. Damit droht dem Marokkaner eine härtere Strafe.
Das Hamburger Oberlandesgericht hatte den Marokkaner im Sommer 2005 zu sieben Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Dagegen hatten Bundesanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt.
In der mündlichen Verhandlung Anfang Oktober hatte der BGH angedeutet, das Urteil müsse möglicherweise aufgehoben werden. Das Gericht sei der Ansicht, Motassadeq habe zumindest von den geplanten Flugzeugentführungen vom 11. September 2001 gewusst.
Dagegen hatte das Hamburger Gericht eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord abgelehnt. Der heute 32-jährige Motassadeq war ein enger Freund des Hauptattentäters Mohammed Atta.
Im ersten Prozess war Motassadeq im Februar 2003 wegen Mitgliedschaft in der Terrorzelle und wegen Beihilfe zum Mord zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH aufgehoben, weil US-Behörden Aussagen von inhaftierten Terrorverdächtigen nicht frei gegeben hatten.
Im zweiten Prozess standen diese Aussagen zur Verfügung. Sie führten dazu, dass Motassadeq nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde und sieben Jahre Haft erhielt.
Motassadeq selbst ist seit Februar auf freiem Fuß, er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden.

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