Die Moral weicht dem Pragmatismus

    Debatte um Stammzellen

    11.02.2008, 11:33

    Von Nina von Hardenberg

    Deutschland befindet sich wieder mitten in einer hitzigen Stammzelldebatte. Doch anders als 2002 will eine Mehrheit im Bundestag den Wünschen der Forschung entgegenkommen.

    Manche Worte von Politikern entwickeln im Nachhinein betrachtet einen prophetischen Charakter: "Die Zustimmung zu einem Import wird einen Prozess in Gang setzen, der nicht mehr rückholbar ist", sagte etwa der SPD-Abgeordnete René Röspel. Das war am 30. Januar 2002. Der Bundestag diskutierte über den Schutz des menschlichen Lebens und den Nutzen der Forschung an embryonalen Stammzellen.

    Darf man den Import von Zellen zulassen, für deren Herstellung Embryonen getötet wurden, was in Deutschland verboten ist? Röspel, damals ein entschiedener Import-Gegner, warnte seine Kollegen - vergeblich. Das Parlament beschloss, die Einfuhr in engen Grenzen zuzulassen: Deutsche Wissenschaftler dürfen seither embryonale Stammzellen importieren, wenn es diese zum Zeitpunkt des Gesetzes (Stichtag Januar 2002) bereits gab.

    Wenn das Parlament an diesem Donnerstag über eine Lockerung des Stammzellgesetzes diskutiert, tritt ein, was Röspel 2002 befürchtete: Die Stichtagsregelung könnte kippen. Zumindest aber ist die oft beschworene Befriedung, die das Gesetz bringen sollte, dahin.

    Verschmutzt mit tierischem Material

    Deutschland befindet sich wieder mitten in einer hitzigen Stammzelldebatte. Gegner und Befürworter stehen sich unversöhnlich gegenüber. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft klagt, dass die Arbeit an den Zellen, aus der einst einmal Therapien für Krankheiten wie Parkinson entwickelt werden könnte, inzwischen unmöglich sei. Die alten Zellen seien mit tierischem Material verschmutzt.

    Lebensschützer führen dagegen die Erfolge bei der Reprogrammierung menschlicher Hautzellen an. Dieses Verfahren werde die ethisch umstrittenen embryonalen Stammzellen bald überflüssig machen. Die Abstimmung dürfte spannend werden. Zwar sind die Argumente die gleichen, doch die Mehrheiten im Parlament haben sich verschoben.

    Wie schon 2002 stehen am Donnerstag gleich mehrere Gesetzesentwürfe zur Abstimmung. Mit 185 Unterschriften konnte dabei ein Entwurf, der eine behutsame Lockerung des Gesetzes vertritt, bislang die meisten Unterstützer werben. Der Antrag wird ausgerechnet von René Röspel vertreten, der damit quasi seine eigene Prophezeiung erfüllt.

    Die embryonale Stammzellforschung habe ihn nie überzeugt, argumentiert Röspel heute. Allerdings stehe er zu dem Kompromiss von 2002, der die Forschung in engem Rahmen erlaube. Dieses sei mit den alten Zellen aber nicht möglich. "Darum sage ich, die Forscher kriegen einen einzigen Nachschlag", so Röspel. Sein Gesetzesentwurf sieht eine Verschiebung des Stichtags für den Import von embryonalen Stammzellen auf den 1. Mai 2007 vor.

    Der inhaltliche Schwenk des Ethikexperten Röspel ist symptomatisch für die Stimmung im Parlament. Die ethischen Mahner sind weniger geworden. Es herrscht ein neuer Pragmatismus. Obwohl die Forscher ihre Prognosen, ob und wann aus den Zellen Therapien entwickelt werden können, heute eher vorsichtiger formulieren, gibt es nur noch wenige Abgeordnete, die den Forschungszweig ganz verbieten wollen.

    Nirgendwo ist dieser Schwenk so deutlich wie in der Union. Stimmten 2002 noch zwei Drittel der Abgeordneten von CDU/CSU für ein striktes Importverbot, ist die Partei in dieser Frage heute tief gespalten. Kanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) treten entschieden für die Verschiebung des Stichtags ein und konnten auf dem CDU-Parteitag im Dezember 2007 eine Mehrheit der Delegierten für ihre Position gewinnen.

    Einer der Mahner, die noch übriggeblieben sind, ist der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe. Er hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der angesichts der Erfolge der Forschung an Hautzellen einen Ausstieg aus der embryonalen Stammzellforschung fordert. Dieser restriktiven Haltung schloss sich 2002 zunächst noch die relative Mehrheit der Abgeordneten an.

    Schwanken zwischen Kompromisslösungen

    Der Gesetzesentwurf unterlag erst im zweiten Wahlgang dem jetzt gültigen Kompromissvorschlag. Heute aber werden Hüppes Entwurf kaum Chancen zugerechnet. Extrempositionen finden im Parlament keine Mehrheiten mehr. Ähnlich schlecht sieht es deshalb für einen vor allem von der FDP unterstützten Entwurf aus, der den Stichtag ganz abschaffen und die Forschung weitgehend freigeben will.

    Die Mehrzahl der Abgeordneten schwankt nicht zwischen Extrempositionen, sondern zwischen Kompromisslösungen. Der Gruppe um René Röspel, die eine Stichtagsverschiebung will, steht eine nicht geringe Zahl von Abgeordneten gegenüber, die die jetzige Gesetzeslage für ausreichend hält. Sie fürchten, dass einer Verschiebung des Stichtages weitere Verschiebungen folgen werden und dass das Gesetz damit letztlich ausgehöhlt wird.

    Ihr Antrag, das Gesetz unangetastet zu lassen, gewann immerhin 149 Unterzeichner. Weitere 200 Abgeordnete sind noch unentschlossen. Um sie werden alle Gruppen in der Debatte am Donnerstag werben. René Röspel wird wohl argumentieren, dass der Stichtag nur dieses eine Mal verschoben werde. Fragt sich nur, ob seine Prophezeiung auch diesmal stimmen wird.

    (SZ vom 11.02.2008/gba)

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    Leserkommentare (3)



    12.02.2008 12:33:30

    filus: "Moral weicht Pragmatismus" ?... Könnte es nicht eher sein , dass ...

    ... die Menschenwürde , die auch embryonalen Stammzellen zugeordnet wurde und weiterhin noch teilweise wird , mehr und mehr ohne metaphysische oder religiöse Implikationen verstanden wird ?

    Der im GG nicht definierte Begriff der Menschenwürde wurde und wird durch Verfassungsgerichtsentscheidungen konkretisiert , jeweils im Streit um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen , die der Gesetzgeber erlassen hat . Schon allein aus diesem Umstand wird deutlich , dass der Verfassungsbegriff Menschenwürde eine an der höchsten Stelle der Rechtsordnung angesetzte Hilfskonstruktion ist .

    Und die Verfassungsrichter schöpfen ihre Entscheidungen zu Art. 1 GG nicht aus philosophisch-metaphysischen oder religiösen Überlegungen , jedenfalls nicht explizit ...


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