Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die österreichische Regierung zu einer Geldstrafe verurteilt. Anlass war eine Klage des Journalisten und früheren Chefredakteurs des Zeitung der jüdischen Gemeinde in Wien, Karl Pfeifer.
Pfeiffer war in Österreich vergeblich gegen Vorwürfe der rechtslastigen Zeitschrift Zur Zeit vor Gericht gezogen. Der Gerichtshof wies die Regierung in Wien an, dem heute 79-Jährigen 5000 Euro Schadensersatz zu zahlen.
Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Artikel Pfeifers für das Gemeindeblatt, in dem dieser im Februar 1995 einen Beitrag des Politologen Werner Pfeifenberger für das Jahrbuch der rechtspopulistischen FPÖ kritisiert hatte.
Pfeifenberger, der damals an der Fachhochschule Münster unterrichtete, schrieb unter anderem, die Juden hätten "kurz nach Amtantritt der nationalsozialistischen Regierung nicht nur dieser, sondern ganz Deutschland den Krieg erklärt". Außerdem spielte er die Verbrechen der Nazis herunter.
Nach Pfeifers Kritik an diesem Beitrag wurde der Politologe von der Fachhochschule Münster entlassen und die österreichische Justiz leitete Ermittlungen gegen ihn ein. Noch vor der Verhandlung beging der Politologe Selbstmord.
Die Zeitschrift Zur Zeit warf Pfeifer daraufhin vor, er habe eine "Menschenhatz" gegen Pfeifenberger eröffnet und ihn damit in den Selbstmord getrieben. Dagegen klagte der Journalist vergeblich.
Die österreichische Justiz gab der Zeitschrift Recht. Dies rügte nun der Gerichtshof für Menschenrechte. Es gebe keinen Beweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Pfeifers kritischem Artikel und dem Selbstmord des Politologen.


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