Deutschland droht Italien mit Klage

    Entschädigung für italienische Zwangsarbeiter

    06.06.2008, 17:42

    Von Daniel Brössler

    Nach dem Urteil eines italienischen Gerichts zur Entschädigung von Zwangsarbeitern wappnet sich die Bundesregierung gegen die Beschlagnahme von Auslandsvermögen.

    Deutschland will Verurteilungen durch ausländische Gerichte nicht hinnehmen. Im Streit um die Entschädigung von NS-Opfern erwägt Deutschland deshalb eine Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

    Urteile des Kassationsgerichtes in Rom, die zur Beschlagnahme deutschen Eigentums in Italien führen könnten, würden geprüft, teilte das Auswärtige Amt am Freitag mit. Danach behalte sich Deutschland weitere rechtliche Schritte vor, sagte ein Sprecher. Eine Klage in Den Haag sei "in der Tat eine Möglichkeit, die wir ins Auge fassen könnten". Der Gang nach Den Haag gilt als sehr wahrscheinlich, da Deutschland die juristischen Möglichkeiten in Italien ausgeschöpft hat.

    Nach mehreren Prozessen von NS-Opfern vor italienischen Gerichten hatte die Bundesregierung das Kassationsgericht angerufen, um den Grundsatz bestätigen zu lassen, dass Staaten nicht vor Gerichten eines anderen Staates verklagt werden können. Das Gericht erlaubte früheren italienischen Zwangsarbeitern indes, Deutschland in Italien auf Schadensersatz zu verklagen.

    In einem weiteren Fall entschied es zu Gunsten von Überlebenden eines Massakers im griechischen Dorf Distomo, die seit Jahren um Entschädigungszahlungen aus Deutschland kämpfen. Die Urteile eröffnen nun die Möglichkeit, Eigentum der Bundesrepublik in Italien zu beschlagnahmen und zu Gunsten der Opfer zu versteigern.

    Nach Ansicht der Bundesregierung kommt dies jedoch nicht in Frage. Sie macht geltend, nach dem Völkerrecht könnten weder Botschaftsvermögen noch staatliche Kultureinrichtungen angetastet werden. Bei einer Klage in Den Haag würde es im Kern darum gehen, ob ein Staat auch im Falle schwerer Menschenrechtsverletzungen den völkerrechtlichen Schutz vor Klagen im Ausland genießt.

    Die Erfolgsaussicht Deutschlands gilt wegen der bisher klaren Rechtsprechung als gut. Das Bundesjustizministerium wies darauf hin, dass die Opfer sich an deutsche Gerichte wenden könnten. "Es gibt Rechtsschutz, aber nicht in jedem beliebigen Land", sagte ein Sprecher.

    Berlin und Rom sind derweil um Schadensbegrenzung bemüht. An neue Entschädigungszahlungen ist offenbar aber nicht gedacht. Deutschland hatte in den sechziger Jahren 40 Millionen Mark Entschädigung an Italien gezahlt. Mehr als 3000 Italiener bekamen auch Zahlungen vom Zwangsarbeiter-Fonds. Frühere Soldaten erhielten mit Hinweis auf die Haager Landkriegsordnung, die Zwangsarbeit erlaubt habe, keine Zuwendungen.

    (SZ vom 07.06.2008/aho)

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    Leserkommentare (10)



    06.06.2008 19:00:36

    BrunoWiedermann:

    äh, moment mal hansjoachim44, soll das etwa heißen england und amerika wäre vorzuwerfen nicht auf olle adolfs feine angebote eingegangen zu sein?! das wäre ja nun doch ziemlich harter stoff. im übrigen war deutschland in den 30ern auch kein puffer, sondern eine waffenstarrende und menschenverachtende bedrohung für den frieden in ganz europa.


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