Berlin soll Gesetz gegen Diskriminierung verbessern
Europäische Kommission
10.02.2008, 18:22
Schwules Paar: Der Brief aus Brüssel könnte für neuen Streit in der Großen Koalition sorgen. (Foto: AP)
Der Bundesregierung droht Ärger mit Brüssel. Nach Auffassung der Europäischen Kommission erfüllt das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht alle Anforderungen der zugrunde liegenden EU-Richtlinien.
Sozialkommissar Vladimir Spidla fordert daher umfassende Nachbesserungen. Unter anderem seien eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen einer Ehe weitgehend gleichzustellen, heißt es in dem Schreiben an die Bundesregierung, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Der Brief aus Brüssel könnte für neuen Streit in der Großen Koalition sorgen, denn vor allem Unionspolitikern gehen schon die bisherigen Antidiskriminierungsregeln zu weit. Mit dem AGG, das im August 2006 in Kraft trat, setzte die Bundesregierung vier EU-Richtlinien um, deren Ziel es war, Menschen umfassend vor Diskriminierung zu schützen.
Wer nachweislich ungerechtfertigt benachteiligt wird, hat seither Anspruch auf Schadensersatz. Das Gesetz, bei dem das Bundesjustizministerium federführend war, war von Anfang an äußerst umstritten, da es über die Vorgaben aus Brüssel teilweise noch hinausging.
"Diskriminierung der sexuellen Ausrichtung"
In der Bundesregierung nimmt man das Schreiben sehr ernst. Es sei nicht auszuschließen, dass das AGG zumindest in Teilbereichen "nachgebessert" und "verschärft werden muss", heißt es in einem internen Papier der Regierung, das der SZ ebenfalls vorliegt. Zu den wichtigsten Punkten der Mahnung aus Brüssel zählt die Kritik, dass im öffentlichen Dienst insbesondere bei Leistungen wie der Beihilfe, des Familienzuschlags und des Witwen- und Witwergelds zwischen Verheirateten und in einer Lebenspartnerschaft zusammenlebenden Paaren unterschieden werde.
"Nach Ansicht der Kommission handelt es sich nicht um unterschiedliche Familienstände", schreibt Spidla. Es wäre "eine Diskriminierung der sexuellen Ausrichtung", wenn Lebenspartner "nicht in den Genuss der Rechte kämen, die nicht verheirateten Paaren insoweit zustehen". Zudem kritisiert er, dass Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot nur dann haften, wenn sie schuldhaft gehandelt haben. Dies sei "europarechtswidrig". Die Kommission erwarte innerhalb von zwei Monaten eine Antwort, ansonsten sei die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren möglich, schreibt er.
In Berlin stößt der Brief auf Unverständnis. "Wir gehen davon aus, dass wir die Vorgaben aus Brüssel richtlinienkonform umgesetzt haben und werden das der EU-Kommission so auch mitteilen", sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Zunächst müssten aber Innen- und Arbeitsministerium Stellung nehmen. Dort wollte sich am Wochenende niemand äußern.
Müsste das AGG tatsächlich verschärft werden, wäre Ärger in der Union programmiert. "Es ist der Fraktion schon schwergefallen, dem Gesetz in der jetzigen Form zuzustimmen", sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach zur SZ. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer warf Spidla ein "falsches Verständnis von Subsidiarität" vor. Beifall erhielt der EU-Kommissar dagegen von den Grünen. "Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht und bei der Beamtenversorgung ist überfällig", sagte Grünen-Politiker Volker Beck.
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