"Schäuble ist besessen"

    Luftsicherheitsgesetz

    02.01.2007, 17:18

    Interview von Robert Roßmann

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert den Vorstoß des Innenministers und wirft ihm vor, Friedens- und Kriegsrecht gezielt zu verwischen.

    Angriffslustig: die bayerische FDP-Chefin und frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: dpa)

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist Rechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion. Die Anwältin war von 1992 bis 1996 Bundesjustizministerin der schwarz-gelben Koalition. Wolfgang Schäuble, der nun einen neuen Vorschlag zum Luftsicherheitsgesetz vorgelegt hat, war damals Fraktionschef ihres Koalitionspartners CDU/CSU.

    SZ:
    Bundesinnenminister Schäuble will den Abschuss von Passagierflugzeugen trotz des Karlsruher Urteils erlauben. Beugt der Verfassungsminister damit die Verfassung?

    Leutheusser: Er begibt sich zumindest in die Gefahr, verfassungswidriges Verfassungsrecht zu schaffen. Schäuble ist davon besessen, mit aller Macht den Abschuss von Passagieren zuzulassen, die sich in der Hand von Terroristen befinden. Und da ist ihm keine Überlegung zu fern. Deshalb begibt er sich jetzt verfassungspolitisch ins absolute Abseits.

    SZ: An was liegt die ,,Besessenheit‘‘ Schäubles in diesem Fall?

    Leutheusser: Schäuble ist, seitdem ich ihn kenne - also schon seit 1990 - von dem Gedanken beseelt, dass die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden können muss, und dass es keine Unterscheidung zwischen Kriminalität und Krieg mehr geben darf, sondern alle Maßnahmen in allen Bereichen möglich sein müssen. Und das will er schrittweise realisieren. Daran hat er immer gearbeitet - auch mit der Forderung nach Grundgesetz-Änderungen. Dies krönt er jetzt mit seiner Initiative zum Quasi-Verteidigungsfall.

    SZ:
    Sie werfen Schäuble also eine gezielte Verwischung von Friedens- und Kriegsrecht vor?

    Leutheusser: Das ist doch eindeutig so! Schäuble will hier nicht nur eine Grauzone nutzen. Er will rechtsstaatliche Hürden, die er hinderlich findet, beseitigen. Im aktuellen Fall - dem Abschuss gekaperter Passagierflugzeuge - will er deshalb sogar Friedens- und Kriegsrecht verwischen. Mit dem Quasi-Verteidigungsfall würde Schäuble im Grundgesetz eine Ermächtigungsgrundlage schaffen, die suggeriert, dass in diesem Fall selbst die Menschenwürde nicht mehr zählt. Schäuble will eine Lizenz zum Töten einführen.

    SZ: Ist das nicht ein Verstoß gegen den Kern des Grundgesetzes?

    Leutheusser: Ja, denn Schäuble hat bei der Beurteilung seines Vorschlags in seinem Ministerium eines falsch bewerten lassen: In Kriegssituationen gelten zwar nicht mehr die Hürden wie etwa im strafprozessualen Ermittlungsverfahren. Aber der Kern der Menschenwürde muss selbstverständlich auch in Kriegszeiten gewahrt werden. Und Schäuble will noch einen zweiten Paradigmenwechsel im Grundgesetz.

    SZ: Sie meinen die Regelungen zur Feststellung des Verteidigungsfalles?

    Leutheusser: Genau. Wegen der Erfahrungen aus der Geschichte ist in unserer Verfassung eindeutig geregelt, dass nicht die Regierung, sondern die Legislative den Verteidigungsfall festzustellen hat. Dies soll jetzt mit dem Quasi-Verteidigungsfall einfach beiseite geschoben werden. Die Aufteilung der Gewalten auf Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ist eine der Grundstrukturen unserer Verfassung - und nicht die Konzentration auf die Exekutive, die dann alles dürfte.

    SZ: Das Verfassungsgericht hat die Abwägung von Leben unschuldiger Menschen - Passagiere im Flugzeug einerseits, potentielle Opfer am Boden andererseits - als Verstoß gegen Artikel1 des Grundgesetzes verboten. Die SPD lehnt den Schäuble-Vorschlag deshalb ab, würde aber den Abschuss von Flugzeugen, in denen ausschließlich Terroristen sitzen, zulassen. Könnten Sie das unterstützen?

    Leutheusser: Nein, das lehne ich auch ab. Schließlich könnten bei einem Absturz ja auch unschuldige Menschen am Boden zu Schaden kommen.

    SZ: Wie würden Sie den Fall regeln?

    Leutheusser: Dieser Fall ist eine Extremsituation und nicht gesetzlich regelbar - das sagt ja auch das Bundesverfassungsgericht. In so einem Fall werden sie als verantwortlicher Minister oder als Regierung deshalb eine Entscheidung in Abwägung zu treffen haben. So war es ja auch bei dem Fall während der Olympischen Spiele 1972 in München, der sich erst spät als Fehlalarm herausstellte.

    (SZ vom 3.1.2007)

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