Wolfgang will's wissen

    WM-Einsatz der Bundeswehr

    10.02.2006, 17:23

    Von Peter Blechschmidt

    Soll die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden und die Polizei entlasten? Das ist politisch heftig umstritten. Doch nicht nur die SPD ist dagegen, sondern es gibt auch verfassungsrechtliche Bedenken. Die will Innenminister Schäuble jetzt mit einem Trick umgehen.

    Wolfgang Schäuble

    Wolfgang Schäuble will Bundeswehrsoldaten zur Bundespolizei abordnen (Foto: AP)

    Das Bundesinnenministerium prüft zurzeit, ob Bundeswehrsoldaten im Rahmen des geltenden Rechts vorübergehend zur Bundespolizei abgeordnet werden können. Das bestätigte ein Sprecher am Freitag in Berlin. Auf diesem Wege könnten möglicherweise verfassungsrechtliche Hindernisse gegen einen Einsatz der Bundeswehr während der Fußball-Weltmeisterschaft umgangen werden. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, sein Haus stehe dieser Prüfung ergebnisoffen gegenüber. Wann die Frage entschieden sein könnte, ist ungewiss. Der Koalitionspartner SPD will der Idee Schäubles Widerstand entgegensetzen.

    Hintergrund der Überlegungen ist das Drängen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), die Bundeswehr solle während der WM zum Beispiel Aufgaben des Objektschutzes übernehmen, um die Polizei zu entlasten. Objektschutz oder die Übernahme anderer polizeilicher Aufgaben im Landesinneren verbietet jedoch das Grundgesetz; Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat solche Einsätze bisher abgelehnt. Die Bundeswehr steht bislang nur bereit, um Amtshilfe bei der medizinischen Versorgung, bei der Logistik oder bei der Abwehr von atomaren, biologischen oder chemischen Attacken zu leisten.

    Schäuble hatte seine Überlegungen am Dienstag dem Arbeitskreis Innenpolitik der SPD vorgestellt, den Plan aber nicht weiter konkretisiert. Rechtlich ist eine solche Abordnung möglich, immer wieder werden Soldaten an andere Behörden abgeordnet, zum Beispiel zum Bundesnachrichtendienst. Dort tun mehr als 500 Soldaten Dienst. Auch wurden schon Bundeswehr-Soldaten entlassen und später wieder eingestellt, um Aufgaben bei den Vereinten Nationen zu übernehmen.

    Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

    Schäuble aber wird es schwer haben, die SPD für seinen Plan zu gewinnen. "Es wird von uns keine Zustimmung zur Verschiebung originärer Polizeiaufgaben in Richtung Bundeswehr geben", sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der Süddeutschen Zeitung. "Wenn wir glaubwürdig bleiben wollen, dann dürfen wir auch einer Abordnung nicht zustimmen." Wenn während der WM zusätzlicher Objektschutz gebraucht werde, könnten das private Sicherheitsunternehmen machen. Auch Bayerns Innenminister Günther Beckstein hatte Entlastung durch die Bundeswehr gefordert. "Wenn München nicht in der Lage ist, die WM zu sichern, dann sollen sie die Spiele nach Dortmund abgeben", sagte Wiefelspütz.

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nannte es am Freitag abenteuerlich, auf dem Wege der Abordnung Bundeswehrsoldaten zum Dienst in der Polizei zu verpflichten. Schäuble solle endlich erkennen, dass dies nicht nur fachlich unsinnig sei, sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg: "Die Verfassung will das nicht, die Bundeswehr will das nicht, die Bevölkerung will das nicht und große Teile der Politik auch nicht." Sollte Schäuble die Polizei auf Grund der jahrelangen Stelleneinsparungen für personell überfordert halten, dann gebe es nur den Weg, die innere Sicherheit mit mehr Polizei zu garantieren.

    Mehr Klarheit soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten Luftsicherheitsgesetz bringen, die am kommenden Mittwoch verkündet wird. Das Luftsicherheitsgesetz erlaubt unter anderem den Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeugs, wenn damit ein noch größerer Anschlag verhindert werden kann. Nach dem Gang der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wird erwartet, dass das höchste deutsche Gericht dieses Gesetz nicht passieren lassen wird.

    Für diesen Fall strebt die Union eine Änderung des Grundgesetzes an, durch die der Einsatz der Bundeswehr im Inneren auf eine klare verfassungsrechtliche Basis gestellt werden soll. Es gilt allerdings wegen der Bedenken in allen Parteien als unwahrscheinlich, dass eine solch umfassende Grundgesetzänderung noch vor der WM zustande kommt. Auch vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht von Beobachtern die Initiative Schäubles zu sehen.

    (SZ vom 11/12.02.2006)

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