Von Guido Bohsem

Es klingt nach großer Vereinfachung - doch der SPD-Bonus für den Verzicht auf eine Steuererklärung birgt einige Fallstricke.

Die Finanz-Abwrackprämie; APBild vergrößern

Keine lästigen Formulare mehr ausfüllen? Viele Steuerpflichtige wird das freuen. Foto: AP

Es klingt wie der Traum eines jeden Steuerzahlers. Man verzichtet darauf, seine Steuererklärung abzugeben und teilt das dem Finanzamt auf einer Postkarte mit. Die Finanzbeamten nehmen das nicht etwa übel, sondern zeigen sich erkenntlich und überweisen 300 Euro. Wer verheiratet ist, erhält 600 Euro. Weil das Ganze so gut klingt, will die SPD mit diesem Bonus für den Verzicht auf die Steuererklärung in den Bundestagswahlkampf ziehen. Es handelt sich um eine Art Finanz-Abwrackprämie. Die SPD nennt es "Pauschale Steuer-Erstattung", oder kurz: PASST.

So simpel und attraktiv, wie sich das Vorhaben zunächst anhört, ist es aber nicht. Denn das deutsche Steuerrecht kennt viele Fallstricke und Einschränkungen, die auch die einfachsten Vorschläge kompliziert machen.

Wie viele Steuerzahler können so eine Einfach-Erklärung geltend machen?
Nach Angaben der Sozialdemokraten steht das Bonus-Programm jedem offen, der seine Einkünfte nur aus einem Arbeitsverhältnis und Zinseinkünften bezieht und deshalb auch bislang schon keine Steuererklärung machen muss. Die SPD schätzt die Summe der in Frage kommenden Arbeitnehmer auf bis zu zehn Millionen. Etwa zwei Millionen gäben derzeit keine Steuererklärung ab, weil ihnen das zu kompliziert sei oder sie keine Erstattung erwarteten.

Wer darf sich die Steuererklärung nicht sparen?

Wer Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, ist ebenso ausgeschlossen wie derjenige, der gewerbliche Nebeneinkünfte hat. Denn in diesem Fall rechnet der Fiskus mit zusätzlichen Einnahmen. Für die etwa 20 Millionen Rentner kommt der Bonus nicht in Betracht, weil diesen bei der Auszahlung keine Steuer abgezogen werde. Auch auf Ehepaare, die nach unterschiedlichen Steuerklassen veranlagt werden - wenn etwa der Mann Hauptverdiener ist und die Frau einen Teilzeitjob hat - passt die pauschale Steuer-Erstattung nicht. Sie wären weiterhin zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Wer profitiert besonders von dem Vorschlag?
Alle, die nur sehr wenig Steuern zahlen. Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen 401 bis 800 Euro (Midi-Job) sind eingeschlossen. Lukrativ ist der Plan auch für Studenten, die auf Einkünfte aus einem Ferienjob nur wenig Steuern zahlen.

Was ist bei höheren Einkommen?
Nach einer Beispielrechnung der SPD könnten auch Durchschnittsverdiener profitieren: Ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 40.000 Euro zahle einen Grenzsteuersatz von etwa 34 Prozent. Um die Steuerschuld um 300 Euro zu reduzieren, müsste er Werbungskosten von 875 Euro über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro geltend machen, insgesamt also mindestens 1795 Euro. Das entspricht nach Angaben der SPD einer Pendlerpauschale für eine Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von 27 Kilometern pro Tag. Hätte der Arbeitnehmer keine anderen Aufwendungen, würde er also durch die Steuerprämie nicht schlechter gestellt, könne sich aber den Aufwand für die Steuererklärung sparen, so die Sozialdemokraten.

Wie hoch sind die Steuerausfälle für den Staat?
Hier gibt es nach Angaben aus der SPD nur grobe Schätzungen. Sollten fünf Millionen Arbeitnehmer das Instrument nutzen, so sänken die Einnahmen des Staates um etwa zwei Milliarden Euro. Entschieden sich zehn Millionen für das Bonus-Programm, läge dieser Wert bei 3,75 Milliarden Euro. Allerdings fiele ein erheblicher Verwaltungsaufwand in den Finanzämtern weg.

(SZ vom 17.4.2009/vw)