Abtreibungsurteil gegen Polen bestätigt
EU-Gerichtshof
25.09.2007, 16:04
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Wieder haben die Abtreibungsgegner in Polen einen Rückschlag einstecken müssen: Impression von einer Demonstration in Warschau (März 2007). (Foto: AP)
Polen hat den Rechtsstreit um die Verweigerung einer Abtreibung verloren. Die Regierung in Warschau muss nun einer Frau 39.000 Euro Entschädigung bezahlen, der trotz nachweislicher Gesundheitsrisiken keine Abtreibung erlaubt worden war.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe seine entsprechende Entscheidung vom März bestätigt, sagte ein Sprecher des Gerichts in Straßburg am Dienstag. Der Frau seien grundlegende Rechte verwehrt worden, als sie die Schwangerschaft nicht abbrechen durfte.
Die national-konservative Regierung in Warschau hat die Gerichtsentscheidung im Frühjahr scharf kritisiert. Obwohl in dem mehrheitlich katholischen Land bereits eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas gilt, will sie ein vollständiges Verbot durchsetzen. Nach polnischem Recht darf abgetrieben werden, wenn Leben oder Gesundheit der Mutter bedroht sind.
Drei Ärzten zufolge musste die betroffene Frau bei der Geburt ihres dritten Kindes mit einer fast vollständigen Erblindung rechnen. Sie stellten ihr aber nicht das für einen Schwangerschaftsabbruch nötige Attest aus. Die Frau verlor ihr Augenlicht tatsächlich weitgehend und lebt heute von einer Behindertenrente in Höhe von umgerechnet 140 Euro.
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![]() 25.09.2007 20:49:07 JohnZ: Europa steht Kopf: Tod bevorzugt. Eine Frau, die von ihren ärzten erfahren hat, sie dürfe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schwanger werden, wird trotzdem schwanger, will ihr Kind töten. Die ärzte wollen da nicht mitmachen, das Kind kommt zur Welt, und die Frau bekommt von Europa 25.000 Euro zugesprochen. Eine Frau, die in Polen ein Kind zur Welt bringt, ohne es jemals ermorden zu wollen, dabei selber jedoch Gesundheitsschäden davonträgt, bekommt die normale Kindergeldpauschale von umgerechnet 250 Euro und vielleicht eine bescheidene Krankenrente. Aber, wenn das Kind erwachsen wird und erfährt, dass die eigene Mutter es einmal habe umbringen lassen wollen, wird es der Mutter auf irgendeine Weise heimzahlen. Dann bleiben der Muter die 25.000 Euro im Hals stecken. Das steht fest. ![]() ![]() 25.09.2007 18:07:35 Acinonychinae: EU und EGMR Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein Gericht der EU, sondern des Europarats, der von der EU völlig unabhängig ist. Angesichts des polnischen Zeterns (und der erwartbaren Reaktion der Rumpelstilzchen-Brüder aus Warschau) ist das mehr als ein marginaler Unterschied. ![]() 25.09.2007 18:02:43 Bernstein60: vorhersehbare Katastrophe das ist das Dilemma an solchen kurzen Zeitungsberichten. Der Fall in seinen ganzen Einzelheiten kann nicht so dargestellt werden wie es nötig wäre um sich ein eindeutiges Urteil zu bilden. Spekulativ kann ich mir vorstellen, dass ein solcher Eingriff, wie vorgeschlagen, in Polen auch nicht erlaubt ist. Bernstein ![]() 25.09.2007 17:21:59 FAZ-Leserin: Vorhersehbare Katastrophe Ich möchte dieser Frau nicht zu nahe treten, bzw. dem Paar. Eine Abteibung ist nicht optimal, aber blind sein ist noch schrecklicher. Allerdings wird bei uns in Deutschland empfohlen, sich nur ein Kind anzuschaffen (bei dieser bekannten Augenkrankheit). Hier waren bereits zwei Kinder da. Da bleibt die Frage offen, warum niemand dem Paar die Sterilisation empfohlen hat, wenn Erblindung droht. Das ist keine Nazi-Methode, sondern eine der vielen Möglichkeiten der Geburtenkontrolle. Das empfielt man auch Diabetikerinnen, Dialysepatientinnen, Frauen mit multipler Sklerose u.v.a., die eben andere Medikamente nehmen müssen, die sich mit der Pille nicht vertragen. Hier hätte sie eher ihre Frauenärztin kritisieren müssen. ![]() 25.09.2007 17:03:37 U.T.: ... Ab und an darf man EU-Institutionen doch wirklich danken! Ob es nun um's Wettbewerbsrecht geht (damit z.B. unser hiesiges Politik-Energiewirtschaftskartell gebremst wird) oder um die EU-Gerichte, die nun schon mehrfach Bürgerrechte gegen populistische Willkür geltend gemacht haben.
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