"Im Bundestag herrscht heiliges Entsetzen"
Norbert Lammert
02.11.2009, 10:24
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- "Im Bundestag herrscht heiliges Entsetzen"
- "Die Sensibilität ist gestiegen"
- "Die Demokratie ist ein Exportartikel"
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Interview: Heribert Prantl |
Bundestagspräsident Norbert Lammert (Foto: dpa)
SZ: Im Bundestag gibt es jetzt 622 Abgeordnete. Das sind wie viele zu viel?
Norbert Lammert: Es sind viele, nicht zu viele.
SZ: Noch größer sind nur die Parlamente Libyens und Nordkoreas.
Lammert: Das Europäische Parlament ist auch größer. Unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsfähigkeit des Parlaments könnte ich mir auch 100 oder 150 Abgeordnete weniger vorstellen. Aber mit einer geringeren Zahl von Abgeordneten wäre die Relation zwischen Abgeordneten und Wähler noch schlechter: Jeder Abgeordnete bei uns hat fast 150.000 Wählerinnen und Wähler zu betreuen, mehr als irgendwo sonst in Europa.
SZ: In den USA trifft ein Abgeordneter auf eine halbe Million Einwohner. Wenn man das zum Vergleich nimmt, hätte der Bundestag 150 Abgeordnete.
Lammert: Die Größe des Bundestages entspricht fast präzise der Größe des House of Commons in Großbritannien und der französischen Assemblée nationale. Das sind die Parlamente von zwei Ländern, die 20 Millionen weniger Einwohner haben als Deutschland.
SZ: Das deutsche Parlament ist groß, aber sein Ruf in Deutschland ist klein.
Lammert: Jedenfalls deutlich geringer als im Ausland. Es hängt sicher auch damit zusammen, dass die großen Richtungsentscheidungen in unserem Land getroffen sind. Aber das Parlament muss seine eigene Arbeitsweise gewiss verbessern: lebendige Debatten, weniger Reden zu Protokoll, energische Nutzung des Fragerechts an die Bundesregierung.
SZ: Von den Verfassungsorganen hat der Bundestag das schlechteste Ansehen. Der Ruf des Bundespräsidenten ist sehr gut, der des Bundesverfassungsgerichts hervorragend - der Ruf des Bundestags bescheiden. Auf der Liste der Politiker, die von den Wählern als wichtig angesehen werden, ist kaum je ein Bundestagspräsident aufgetaucht, Sie auch nicht.
Lammert: Das Letztere beruhigt mich ungemein. Dass ich an diesem Schönheitswettbewerb nicht teilnehmen muss, gehört zu den wenigen Vorzügen meines Amtes. Was im Übrigen die sonstigen Popularitätswerte angeht, teilen die Abgeordneten das Schicksal der Journalisten.
SZ: Wir sind kein Verfassungsorgan.
Lammert: Aber ähnlich wichtig für politische Meinungs- und Willensbildung. Ich glaube, es gibt nicht "den" Grund. Es gibt eine Summe von Einzelpunkten, die sich zu der von Ihnen beschriebenen Zurückhaltung verdichten.
SZ: Reden wir nicht herum. Die Menschen haben ein feines Gespür dafür, dass das Parlament nicht mehr das Zentrum dieser Demokratie ist. Sie hat sich immer stärker entparlamentarisiert: In der Regel ist es so, dass die Regierung nicht den Willen des Parlaments vollzieht, sondern es ist so, dass das Parlament den Willen der Regierung vollzieht.
Lammert: Und was ist daran neu? Das Verhältnis von Exekutive und Legislative im parlamentarischen Regierungssystem ist ein besonderes. Ich halte die Vermutung für voreilig, wir hätten es hier mit einem Degenerationseffekt zu tun. Der Begriff "Kanzlerdemokratie" wird, auch in der Wissenschaft, mit der Adenauer-Ära verbunden. Das macht deutlich, dass es von Anfang an eine starke Einflussnahme der Regierung auch auf parlamentarische Abläufe gegeben hat.
SZ: Heute werden vier von fünf Gesetzen nicht im Parlament vorbereitet, sondern von der Ministerialbürokratie. Gefällt ihnen dieses Verhältnis?
Lammert: Mich besorgt diese Zahlenrelation überhaupt nicht. Und das aus zwei Gründen. Erstens: Bei uns finden Wahlen in der Wahrnehmung der Wählerinnen und Wähler mindestens so sehr zur Entscheidung über eine Regierung statt wie zur Zusammensetzung eines neuen Parlaments. Das heißt, dieser Zusammenhang wird gar nicht als Problem, sondern als ausdrücklich gewollte Interaktion wahrgenommen.
Zweitens: In den Ländern, in denen der formale Anteil der Exekutive an der Vorbereitung von Gesetzgebungsakten nicht so ausgeprägt ist wie bei uns, findet eine informelle und weniger transparente Einflussnahme auf die Gesetzgebung statt. Wenn bei uns vier Fünftel der Gesetzesinitiativen von der Regierung eingebracht werden, dann weiß jeder, wer die verantwortet. Sie kommen dann nach parlamentarischer Behandlung in mal mehr und mal weniger modifizierter Form ins Gesetzesblatt. Und damit sind die Verantwortlichkeiten gleich an zwei Stellen eindeutig.
SZ: Das Verfassungsgericht hat in diesem Jahr dem Bundestag mit drei Urteilen gestärkt, ja ihn aufgefordert, seine Rechte wahrzunehmen, vor allem gegenüber der Regierung. Die Richter haben zwischen den Zeilen gesagt: Jetzt, Leute, stellt euch auf die Hinterbeine, wir können nicht ewig für euch den Gebrechlichkeitspfleger spielen. Warum hat das Parlament so wenig Selbstbewusstsein?
Lammert: Es hat sich in der deutschen Politik überhaupt und im Bundestag im Besonderen eine sehr moderate Streitkultur entwickelt, die ich im Ganzen für eine Errungenschaft halte. Der Bundestag zeigt nicht immer die Kraft, die er hat. Besonders ärgerlich finde ich die Art und Weise, wie wir das Fragerecht gegenüber der Bundesregierung verschenken. Das bleibt so weit hinter den parlamentarischen Möglichkeiten zurück, dass mich das persönlich frustriert. Dies erinnert mich an den Versuch, Gas zu geben bei gleichzeitig angezogener Handbremse.
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![]() 04.11.2009 09:18:48 Fassungsloser: Sehr geehrter Herr Hauss, ad1. Was bedeudet "generell bestreiten"? Dass es derzeit keine Volksabstimmung gibt? Das ergibt sich aus der Verfassung und ist daher nicht falsch und schon gar nicht verfassungsfeindlich. ad2. Ein solches Recht existiert derzeit nicht. Art 20 II verleiht ein solches Recht nicht, nur weil dort von Abstimmungen die Rede ist. Dort ist ja auch von "Wahl" die Rede, dennoch können Sie weder Regierung, noch Präsident noch Behördenleiter noch Richter wählen. Wann genau gewählt wird bestimmt nicht Art. 20, sondern die folgenden Normen des GG. Die folgenden Normen des GG regeln auch das Gesetzgebungsverfahren, und dort ist eine Volksbeteiligung nicht vorgesehen. Dies kann man zwar kritisieren, was ich auch tue, aber solange das nicht geregelt ist, wird dem Volk nichts in verfassungswidriger Weise vorenthalten. Es kann nichts verfassungswidrig sein, was von der Verfassung selbst vorgesehen ist. Übrigens werden Verträge wie der Lissabon-Vertrag ebenfalls durch Gesetz angenommen, durch Zustimmungsgesetz. ad3. Die Gültigkeit von Art 20 II bestreitet keiner. Nur werden Sie selbst einsehen, dass dies allein wohl nicht langt. Es bedarf der Ausformulierung, wie solche Abstimmungen laufen sollen, wann sie stattfinden sollen, welches Beteiligungsquorum und welches Zustimmungsquorum notwendig ist etc etc. Daran fehlt es. Art 20 II bestimmt aber, dass solche Abstimmungen jederzeit ins GG eingefügt werden können. ad4. Nicht nur die Linke, sondern außer der Union alle Parteien. Ohne die Union geht's aber nicht, weil sie Verfassungsänderungen blockieren kann. Die Aussage, Quoren seinen vom GG nicht gedeckt habe ich nicht gemacht. Es sei auf die Ausführungen verwiesen. ![]()
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