Ein Kommentar von Heribert Prantl
Das Phänomen der Wiedergeburt gibt es auch in der Innenpolitik: Vor 15 Jahren war das, was heute die Online-Durchsuchung ist, der "große Lauschangriff“. Und nach wie vor wird die Innere Sicherheit geschädigt.
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Kritik an Innenminister Schäuble Foto: dpa
Die Argumente, die heute für die Verwanzung von Computern ins Feld geführt werden, sind völlig identisch mit denen, mit denen damals die Verwanzung von Wohnungen propagiert wurde. Damals hieß die zu bekämpfende Gefahr "organisierte Kriminalität“; heute heißt sie "islamistischer Terrorismus“.
Die Sicherheitspolitiker damals taten so, als ginge ohne den Lauschangriff der Staat zugrunde. Der Lauschangriff wurde zum Synonym für Kriminalitätsbekämpfung an sich; wer ihm nicht zustimmte, galt als nützlicher Idiot für die organisierte Kriminalität. Keiner wollte ein solcher Idiot sein.
Daher gaben die SPD und die FDP dem Drängen von CDU/CSU nach. Das Grundgesetz wurde geändert, das Platzieren von Abhörwanzen in Wohnungen erlaubt. Innenminister Wolfgang Schäuble, der heute die Online-Durchsuchung betreibt, ist der einzige maßgebliche Innenpolitiker, der auch schon die gesamte Debatte um den Lauschangriff maßgeblich mitbetrieben hat.
Propaganda-Instrument zur politischen Profilierung
Das Wanzenspektakel damals dauerte über ein Jahrzehnt – vom Beginn der Debatte bis zur Grundgesetzänderung; der Lauschangriff war Hauptthema einer ganzen politischen Generation. Es taugte den Innenpolitikern der Union hervorragend dazu, den politischen Gegner zu drangsalieren. Zur Kriminalitätsbekämpfung taugte der Lauschangriff viel weniger, wie Regierungsvertreter viel später vor dem Bundesverfassungsgericht einräumen mussten. Die Lauschangriff-Kampagne war vor allem ein Propaganda-Instrument zur politischen Profilierung auf Kosten der Grundrechte.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff vom 3. März 2004 konnte nur den rechtlichen Schaden partiell reparieren: Es verlangte juristische Einschränkungen, es forderte die Entwanzung des Rechts – mit wenig nachhaltigem Erfolg, wie sich in der aktuellen Debatte zeigt.
Schäuble und Co. rechnen damit, dass das, was schon einmal politisch funktioniert hat, heute wieder funktioniert: Mit der Wanze zwei soll der politische Erfolg der Wanze eins wiederholt werden. Wie die windelweiche Reaktion einiger SPD-Politiker zeigt, ist das Kalkül nicht ganz unberechtigt.
Trotzdem ist es falsch. Der Widerstand in der Bevölkerung gegen die Online-Wanze ist wesentlich größer, als er gegen die Wohnungs-Wanze gewesen ist. Der PC gilt, weit mehr als das Telefon, vielleicht sogar mehr als das Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit.
Mit dem geplanten heimlichen Zugriff auf private Computer mittels fragwürdiger Methoden wird der Rubikon der Akzeptanz der Sicherheitsgesetze überschritten. Das heißt: Der gesellschaftliche Schaden, den die Online-Durchsucher anrichten, ist erheblich größer als der voraussichtlich schmale kriminalistische Nutzen. Der inneren Sicherheit wird also nicht gedient, sondern geschadet.
(SZ vom 31.8.2007)