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Staatsgewalt mit Tarnkappe
Pläne im Innenministerium
27.09.2009, 18:41
Seite 1 von 2
- Staatsgewalt mit Tarnkappe
- Eine Geschichte der Affären
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Ein Kommentar von Heribert Prantl |
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Online-Durchsuchung: Die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst soll ganz aufgerissen werden. (Foto: ddp)
45 Jahre lang war die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst in Deutschland zugesperrt und verriegelt. Vor 15 Jahren wurde sie erstmals aufgesperrt und einen Spalt weit geöffnet; das geschah mit dem sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994.
Dann wurde die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst ganz aufgerissen; das geschah mit den Sicherheitsgesetzen nach dem 11. September 2001.
Dann wurde sie ganz aus den Angeln gehoben und ausgehängt; das geschah mit dem sogenannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2006.
In der nächsten Legislaturperiode soll nun, so die Pläne des Bundesinnenministeriums, die ganze Wand eingerissen werden. Aus dem Verfassungsschutz, aus dem Inlandsgeheimdienst also, soll eine allgemeine Sicherheitsbehörde werden. Das heißt: Polizei und Geheimdienst werden zusammengeführt. Die Verquickung von Polizei und Geheimdienst, die 1994 begonnen hat, soll nun vollendet werden. Das also ist die neue Sicherheitsarchitektur, von der seit Jahren die Rede ist.
Die Geheimdienste erhalten, darin besteht die Politik der inneren Sicherheit seit 15 Jahren, immer mehr Kompetenzen, und zwar nicht irgendwelche, sondern Kompetenzen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Das heißt: Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden, also für Polizei und Staatsanwaltschaft, vorgesehen sind. Aus dem Geheimdienst wird eine Geheimpolizei.
1994 wurde der Bundesnachrichtendienst, also der Auslandsgeheimdienst, zum großen Ohr der Polizei; er bekam das Recht, zur Bekämpfung der Drogenkriminalität Gespräche des internationalen Telefonverkehrs aufzuzeichnen, sobald bestimmte Stichwörter fallen. Die Erkenntnisse darüber werden, ohne dass Betroffene davon erfahren, an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben. Solche Ermittlungsbefugnisse wurden seitdem stark ausgeweitet. Den Geheimdiensten sind Sonderrechte aber eigentlich nur zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung eingeräumt. Die neueren Sicherheitsgesetze verleihen ihnen diese Sonderrechte auch zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung und losgelöst von den Kontrollen, die sonst bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten gelten.
Die Pläne, die im Bundesinnenministerium ausgearbeitet wurden und die Grundlage für die Koalitionsverhandlungen werden sollen, sehen alles vor, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verboten hat: Der Inlandsgeheimdienst soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Das höchste Gericht in Karlsruhe hat das, als Nordrhein-Westfalen ein solches Gesetz für den Landesverfassungsschutz gemacht hat, ausdrücklich verboten.
Der Inlandsgeheimdienst soll auch auf die Daten der Vorratsspeicherung zugreifen dürfen, also auf die Verbindungsdaten jedes Menschen, der in Deutschland telefoniert, faxt, E-Mails oder SMS-Kurzmitteilungen verschickt. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz, und auch diese Befugnis ist äußerst umstritten. Das einschlägige Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dem Inlandsgeheimdienst sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, offensichtlich ohne die strikten und scharfen Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum großen Lauschangriff der Polizei und der Justiz auferlegt hat. Der Verfassungsschutz wird auf diese Weise zur Geheimpolizei.
Von langer Hand vorbereitet
Die Pläne zum Umbau des Verfassungsschutzes in eine allgemeine Sicherheitsbehörde sind von langer Hand vorbereitet. Man muss zwanzig Jahre zurückblättern, in die Jahre 1989/90. Der damalige und heutige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellte mit gelassener Genugtuung den Verfassungsschutzbericht vor: Die Bedrohung aus dem Osten war zusammengebrochen, die Gefahren, so lange beschworen, existierten nicht mehr. Wer sollte jetzt noch wühlen, wer noch zersetzen? Die zahlreichen Ableger der SED im Westen waren eingegangen.
Der Verfassungsschutzbericht, den der Bundesinnenminister Schäuble im Juli 1990 vorlegte, war deshalb der letzte von der alten Art. War mit dem Ende des Berichtszeitraums 1989 die große Geschäftsgrundlage entfallen, auf welcher der Verfassungsschutz seit seiner Gründung gearbeitet hatte? War der Verfassungsschutz nun überflüssig. Spannend war deshalb damals nicht Schäubles Rückblick, sondern sein Ausblick in die Zukunft. Das gesetzliche Aufgabenspektrum, so sagte er damals, "wird sich allen politischen Umwälzungen zum Trotz nicht verengen". Das machte hellhörig. Neue Aufgaben sollten die alten, die entfallenen, ersetzen.
Schäuble meinte unter anderem Aufgaben im Bereich der organisierten Kriminalität und des Handels mit Rauschgift. Es sei darüber nachzudenken, "ob und gegebenenfalls wie der Verfassungsschutz zur Lösung der Probleme eingesetzt werden kann". Damals begannen die Überlegungen, aus dem Verfassungsschutz eine Bundesbehörde für innere Sicherheit zu machen.
Dieser Umbau wurde sodann betrieben - er begann noch zu Zeiten der Regierung Kohl, also während der CDU/CSU-FDP-Koalition, er wurde fortgesetzt zu Zeiten der Regierung Schröder, also während der rot-grünen Koalition und unter der Ägide von Innenminister Schily, und er ging weiter zu Zeiten der Regierung Merkel, also während der schwarz-roten Koaliton mit Innenminister Schäuble.
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![]() 29.09.2009 08:22:44 bgresser: Gefährliches Spiel Unsere Verfassung soll die Grundrechte schützen, die eine Demokratie erst zur Demokratie macht. Der Schutz einer solchen Verfassung ist ein Grundbedürfnis für jeden aufrechten Demokraten. Wenn jetzt Interessengruppen ihre Vorrechte und Vorteile benutzen, um den Widerstand von Benachteiligten zu verhindern oder zu neutralisieren, dann wird unter dem Deckmantel des Verfassungsschutzes Interessenpolitik für Minderheiten praktiziert, wo nur das Etikett "Demokratie" nichts an dem wirklichen Vorgang ändert. Die Menschen im Land können denken und das lässt sich weder verbieten, noch verhindern. Die Wahrheit kennt viele Wege und der Erfolg eines Etikettenschwindels hängt nicht vom Etikett, sondern der Vertrauensseligkeit der Glaubenden ab. Die Taten legen immer schon eine eindeutige Spur zur Wahrheit. "Verfassungsschutz" als Etikett für den Schutz von Interessen von Minderheiten ist Etikettenschwindel und ein schwankendes Brett, solange sich die Wahrheit nicht ausschließen lässt. Dass sollten die bedenken, die sich auf die Perfektion von Kontrollen und Einschränkungen verlassen. Je größer der Druck, desto heftiger der Ausbruch aus den noch so kleinen Lücken,die man übersehen hat. ![]()
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