vgwort

Von Heribert Prantl

Das Vorgehen des Wirtschaftsministers verzögert das Prestigeprojekt der Familienministerin: die Sperre gegen Kinderpornos im Netz. Steht das Gesetz vor dem Aus?

GUttenberg, CSU, Kinderporonographie im Internet, ddp Grossbild

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. (Foto: ddp)

Das umstrittene Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet, das vom Bundestag und vom Bundesrat schon verabschiedet worden ist, steht womöglich wegen ablaufender Fristen und subtiler Trickserei des Bundeswirtschaftsministeriums vor dem Scheitern. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Dienstag der Süddeutschen Zeitung, dass das Gesetz nicht, wie üblich, zur Ausfertigung an den Bundespräsidenten, sondern zunächst wegen europarechtlicher Vorgaben "zur Notifizierung" an die EU-Kommission weitergeleitet worden sei.

Damit soll die Kommission in Brüssel nach den sogenannten Transparenz-Richtlinien Kenntnis vom Gesetz erlangen und gegebenenfalls Stellung nehmen können. Laut Wirtschaftsministerium läuft diese Frist zur Stellungnahme bis 8. Oktober.

Dann freilich ist die Legislaturperiode des Bundestags abgelaufen: Das Gesetz verfällt womöglich der Diskontinuität. Der ganze Gesetzgebungsprozess müsste im neuen Bundestag völlig neu beginnen. Diese Frage ist allerdings umstritten.

Das Bundesjustizministerium sah auf Anfrage kein schwerwiegendes Problem. Es genüge ja generell schon, wenn der Bundestag ein Gesetz verabschiede und dem Bundesrat zuleite.

Diese Ansicht kann indes nicht stimmen. Der Bundesrat könnte ja den Vermittlungsausschuss anrufen - und dann wäre womöglich kein Bundestag zum Vermitteln mehr da.

Das Gesetz, das den Zugang zur Kinderpornografie erschweren soll, verpflichtet Internetanbieter dazu, den Zugriff auf bestimmte Internet-Seiten zu sperren. Die Wirtschaft hat das Gesetz ebenso abgelehnt wie die Internet-Lobby, die es als verfassungswidrigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit betrachtet.

In der Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums könnte man nun ein raffiniertes Vorgehen sehen, um den Gesetzgeber auszuhebeln: Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen; damit ist es zwar zustande gekommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber erst, so Artikel 82 Grundgesetz, mit der Ausfertigung, also der Gegenzeichnung des Bundespräsidenten, abgeschlossen. Erst dann kann das Gesetz in Kraft treten. Das sollte eigentlich zum 1. August geschehen.

Urplötzlich kam aber dem Ministerium die Erkenntnis, dass nun Brüssel noch vom Gesetz Kenntnis nehmen müsse. Also schickte man es statt ins Bundespräsidialamt nach dort. Und mit diesem Schritt beginnen die Mühlen des Artikels 39 Grundgesetz zu mahlen: Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht abgeschlossen wurden, verfallen.

Viele Verfassungsrechtler meinen, dass das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode im Herrschaftsbereich des Bundespräsidenten ankommen muss; dann sei es egal, ob er es vor oder nach dem Ende der Amtszeit des Bundestags unterschreibt. In den Herrschaftsbereich des Präsidenten wird das Gesetz aber nun nicht mehr rechtzeitig gelangen.

Unabhängig davon, wie man zum Inhalt des Gesetzes steht - die Vorgehensweise des Guttenberg-Ministeriums ist bedenklich: Wo ist die Kompetenz, ein von den Gesetzgebungsorganen beschlossenes Gesetz zu stoppen?

Die Meldung nach Brüssel hätte schon während des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen können. Nach dessen Ende ist es nur noch Sache des Bundespräsidenten, das Gesetz zu prüfen.

(SZ vom 05.08.2009)

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Leserkommentare (50)



06.08.2009 09:05:04

UpperPalatine: Wortwahl im Artikel

Man verzeihe mir meine Wortklauberei, aber einige der im Artikel benutzten Formulierungen kann ich nicht unkommentiert lassen. Eine entsprechende Replik findet sich unter

http://www.upperpalatine.de/blog/?p=245


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