Von Robert Roßmann

Acht Jahre nach dem Ablauf der alten Regelung will die Bundesregierung die Kronzeugenregelung wieder einführen. Aussagewilligen kann die Strafe sogar komplett erlassen werden - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Bundesregierung will eine allgemeine Kronzeugenregelung einführen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, die Neuregelung sei "ein faires Angebot, um Leute zu motivieren, aus der Szene auszusteigen" und Aussagen zu machen. Das Kabinett beschloss die umstrittene Gesetzesänderung an diesem Mittwoch. Sie erlaubt es Gerichten, aussagebereite Täter mit erheblichen Strafrabatten zu belohnen. Die alte Regelung war befristet und lief 1999 aus. Seitdem gab es nur noch "kleine" Kronzeugenregelungen etwa für Drogen- und Geldwäsche-Delikte.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass einem Kronzeugen seine eigentlich erforderliche Strafe komplett erlassen werden kann, wenn seine Tat nicht mit mehr als drei Jahren Haft bewehrt ist. Sogar Kronzeugen, deren Taten mit lebenslanger Haft geahndet werden müssten, können in den Genuss des Rabatts kommen. Ihre Strafe kann auf zehn Jahre reduziert werden. Die Regelung soll für eine große Zahl mittelschwerer und schwerer Straftaten gelten.

Die Liste umfasst neben organisierter Kriminalität, terroristischen oder kriminellen Vereinigungen, Rauschgift- und Menschenhandel etwa auch Wirtschaftsdelikte. Die alte Kronzeugenregelung konnte nur auf Taten im Zusammenhang mit der Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen angewandt werden.

Aussage muss zu Erfolg führen

Außerdem konnten damals nur Aussagen im selben Deliktsbereich belohnt werden. So erhielt etwa ein Drogenhändler nur einen Strafrabatt, wenn er bei der Aufklärung eines Drogendeliktes half. Auch diese Beschränkung soll jetzt abgeschafft werden.

Um die Kronzeugenregelung vor Missbrauch zu schützen, sollen falsche Anschuldigungen mit Haft bis zu fünf Jahren geahndet werden. Zudem muss ein Kronzeuge sein Wissen vor Eröffnung der Hauptverhandlung preisgeben. Auch soll es keinen Automatismus geben: Es bleibt den Gerichten unbenommen, Kronzeugen wegen der Schwere ihrer Schuld einen Strafrabatt zu verwehren.

Außerdem soll es nicht mehr ausreichen, dass die Hinweise des Kronzeugen "geeignet" sind, eine Tat aufzuklären. Künftig muss die Aussage tatsächlich zu einem Erfolg führen. Zypries verwies auf den Erfolg der ausgelaufenen Kronzeugenregelung. So hätten von 24 Verfahren gegen die kurdische PKK 23 nur wegen der Aussage von Kronzeugen zur Anklage gebracht werden können.

Die Opposition kritisierte die Neuregelung. Die FDP monierte vor allem die deutliche Ausweitung der in Frage kommenden Delikte. Damit verliere die Kronzeugenregelung ihren Ausnahmecharakter. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, sagte, jede Kronzeugenregelung sei "ein Geschäft mit der Wahrheit und geht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit".

Seit dem Auslaufen 1999 habe "niemand die Notwendigkeit neuer Regelungen nachgewiesen". Eigentlich wollten die Ermittlungsbehörden nur freie Hand, um mit Straftätern "schmutzige Deals zu machen". Offenbar sei nicht das wahre, bereuende Geständnis gefragt, sondern der Verrat.

(SZ vom 16.5.2007)