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Posthum staatenlos?
Kontroverse um Hitlers Staatsbürgerschaft
12.03.2007, 16:26
Mehr als 60 Jahre nach dem Tod Adolf Hitlers ist eine Kontroverse um dessen Staatsbürgerschaft ausgebrochen. Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion will Hitler posthum die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen. Man habe beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des niedersächsischen Landtages ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, sagte Fraktionssprecher Simon Kopelke.
Die in Braunschweig beheimatet SPD-Landtagsabgeordnete Isolde Saalmann befürwortete einen nachträglichen Entzug von Hitlers deutscher Staatsbürgerschaft.
Dessen Staatsangehörigkeits-Geschichte mutet reichlich kurios an: Hitler war gebürtiger Österreicher, bat aber im April 1925 um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft - erfolgreich. Fortan war er staatenlos. Mehrere Versuche, Deutscher zu werden scheiterten. Am 25. Februar 1932 wurde Hitler schließlich vom Land Braunschweig zum Regierungsrat ernannt.
Einen Tag später bekam Hitler vom Land Braunschweig die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sagte der Direktor des Braunschweigischen Landesmuseums Museums, Gerd Biegel. Dadurch konnte Hitler bei der Reichspräsidentenwahl im Juli 1932 kandidieren.
„Eine posthume Aberkennung von Hitlers Staatsbürgerschaft ändert nichts an unserer Schuld“, betonte Biegel. Mit einem solchen symbolischen Akt können man aber deutlich machen, dass man die damalige Entscheidung des Landes Braunschweig missbillige.
Entziehen könne die Staatsbürgerschaft nur das Land Niedersachsen, in dem das Land Braunschweig nach dem Zweiten Weltkrieg aufgegangen sei. Der Museumsdirektor verwies auf zahlreiche deutsche Kommunen, die Hitler posthum die in der NS-Zeit verliehene Ehrenbürgerschaft wieder entzogen hätten.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) machte politische Bedenken gegen einen posthumen Entzug von Hitler Staatsbürgerschaft geltend. Ein solcher Schritt könne auch als Flucht aus der Verantwortung angesehen werden, sagte Schünemann. „Das kann bei den jüdischen Gemeinden in Deutschland oder im Ausland falsch ankommen“, warnte der Innenminister.
Rechtlich gebe es ohnehin keine Möglichkeit mehr, Hitlers Ernennung zum Braunschweigischen Beamten und die nachfolgende Einbürgerung rückgängig zu machen. Ein Toter sei kein Träger von Rechten oder Pflichten mehr, sagte Schünemann. „Das Beamtenverhältnis endet mit Tod“, laute deswegen auch eine Vorschrift des Beamtenrechts.
Die Stadt Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern will rechtzeitig vor dem G-8-Gipfel Adolf Hitler die Ehrenbürgerschaft endgültig aberkennen. Obwohl keine direkten Unterlagen für die Verleihung vorliegen und die Ehrenbürgerschaft Hitlers mit dessen Tod für nichtig angesehen wurde, wird auf der nächsten Stadtverordnetenversammlung ein Antrag auf Aberkennung vorgelegt, wie Bürgermeister Hartmut Polzin am Montag sagte.
Im Bad Doberaner Ortsteil Heiligendamm findet im Juni der G-8-Gipfel statt. Globalisierungsgegner hatten mehrfach auf die Ehrenbürgerschaft Hitlers hingewiesen.
Zudem werde der Hinweis geprüft, wonach Hitler die Ehrenbürgerschaft per Beschluss der Stadtvertretung bereits kurz nach Kriegsende aberkannt wurde, sagte Polzin. Darüber hinaus seien in der Nachkriegszeit allen führenden Kräften des Nazisystems die bürgerlichen Rechte und damit auch Ehrenbürgerschaften generell aberkannt worden.
Aus Dokumentationen über Bad Doberan geht den Angaben zufolge hervor, dass die NSDAP im Frühjahr 1932 die absolute Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung hatte. Auch wenn die Verleihungsurkunde offenbar verloren ging, sehen Historiker es wegen damaliger Veröffentlichungen und anderer Hinweise als erwiesen an, dass Hitler bereits 1932 Ehrenbürger Bad Doberans wurde.
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