Die Familienministerin hat ihr Konzept von Jugendlichen als "verdeckten Ermittlern" präzisiert - nach harscher Kritik des Kinderschutzbundes und der SPD. Jetzt schaltet sich die Bundeskanzlerin in die Debatte ein - auch sie sieht in dieser Frage noch Klärungsbedarf.

Klarstellungen von der Ministerin: Die Testkäufer sind keine Kinder, sondern Jugendliche in Begleitung von Amtspersonen. Foto: AP

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat offenbar Fragen zu den umstrittenen Plänen von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Tabak und Gewaltfilmen an Minderjährige Jugendliche als verdeckte Testkäufer einzusetzen.

"Die Kanzlerin sieht bei diesen Plänen Gesprächsbedarf", sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm der Bild am Sonntag. Nach Informationen der Zeitung will Merkel, dass das Thema bei der Staatssekretärsrunde am Montag behandelt wird.

Von der Leyen verteidigte ihren Gesetzentwurf, Jugendliche als Testkäufer von Branntwein, Zigaretten und Gewaltvideos einzusetzen. "Die Kontrollmöglichkeiten sind heutzutage zu lasch. Wenn die Kontrollbehörden nun mit 17-Jährigen in die Läden gehen, um gezielten Hinweisen auf Gesetzesverstößen nachzugehen, dann bekommt der zahnlose Tiger Jugendschutzgesetz endlich ein scharfes Gebiss", sagte die Ministerin dem Blatt.

Die CDU-Politikerin stellte klar: "Kein Jugendlicher kann allein losziehen und Testkäufe machen." Das gehe nur, "wenn die Eltern einverstanden sind und wenn das Jugendamt im Laden dabei ist". Am Mittwoch soll ein entsprechender Gesetzentwurf des Familienministeriums im Kabinett beschlossen werden.

Der Kinderschutzbund nannte das Vorhaben indes „juristisch höchst bedenklich“. Der Plan sei mit der Würde des Kindes nicht vereinbar, sagte Geschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth den Lübecker Nachrichten.

Eine Sprecherin des Familienministeriums stellte klar, Kinder dürften ohnehin nicht mitwirken. Vielmehr sollen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren „in Begleitung von Amtspersonen“ in Geschäfte gehen und versuchen, jugendgefährdende Erzeugnisse zu kaufen.

Die Gesetzesänderung steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Kabinetts. Wer einem Minderjährigen in Zukunft Schnaps, Zigaretten oder ein Gewaltvideo verkauft, muss danach mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro rechnen.

Nur Jugendliche über 14 Jahre dürfen mitwirken

Voraussetzung für den Einsatz der Jugendlichen sind laut von der Leyen die Einwilligung der Eltern und des Jugendamtes sowie „pädagogische Begleitung“.

Unterstützung für den Plan kommt aus der SPD. Deren Familienpolitikerin Kerstin Griese nannte in der in der „Welt am Sonntag“ solche Tests eine „sinnvolle Möglichkeit zu kontrollieren, ob der Jugendschutz eingehalten wird“.

Ihre Parteifreundin Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Regierung, sagte: „Die Testkäufe können eine Ergänzung der Kontrollen sein, sofern die Jugendlichen gut geschult sind und dies nicht das einzige Mittel ist.“

Auch der Bundesvorsitzende der Jungen Union (JU), Philipp Mißfelder, unterstützt das Gesetzesvorhaben. „Um zu prüfen, ob der Jugendschutz eingehalten wird, halte ich es für berechtigt, auch jugendliche Testkäufer einzusetzen“, sagte Mißfelder der Netzeitung.de.

Harsche Vorwürfe von der SPD

Scharfe Kritik an den Vorhaben kam vom SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach. „Das grenzt an Kindesmissbrauch“, sagte er. Der Plan sei „völliger Blödsinn“: „Da wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Erstmal müssen wir unser bisheriges Strafpotenzial ausschöpfen, die Täter stärker bestrafen“, verlangte Lauterbach. Im Übrigen stehe zu bezweifeln, ob die Aussagen der Minderjährigen vor Gericht verwertbar seien.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund wandte sich strikt gegen die Pläne der Familienministerin. Die Bundesgeschäftsführerin des Kinderschutzbundes, Paula Honkanen-Schoberth, nannte es „juristisch höchst bedenklich“, wenn Kinder zu verdeckten Ermittlern gemacht würden, die andere dann zu einer Straftat anstiften sollen. „Sie als Lockvögel zu missbrauchen, das ist nicht mit der Würde des Kindes vereinbar“, sagte Honkanen-Schoberth. Damit werde der
Kinderschutzgedanke auf den Kopf gestellt.

Berlins Schul- und Jugendsenator Jürgen Zöllner (SPD) kritisierte die Gesetzesvorlage indes scharf. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Rechtstaat das Recht hat, Kinder und Jugendliche als Agent provocateur einzusetzen“, sagte Zöllner dem Tagesspiegel am Sonntag.

Der Einsatz von Kindern und Jugendlichen zu Testverkäufen sei juristisch sehr fragwürdig. Außerdem könne man nicht sicher sein, dass unter diesen Bedingungen erfolgte Verstöße gerichtsfest seien und geahndet werden könnten.

(AP/dpa)