Kauder gegen Totalrevision von Hartz IV

    Nach Urteil des Verfassungsgerichts

    21.12.2007, 09:24

    Nachdem das Verfassungsgericht entschieden hat, dass die Umsetzung der Hartz-IV-Reformen neu geregelt werden muss, spricht sich Unionsfraktionschef Kauder gegen eine komplette "Reform der Reform" aus. Bei der Neuverteilung der Zuständigkeiten will er die Kommunen stärken.

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    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Organisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen lehnt Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) eine Hartz-IV-Totalrevision ab. "Eine Reform der Reform wird es nicht geben. Das ist mit der Union nicht zu machen", sagte er den in Dortmund erscheinenden Ruhr Nachrichten und der Passauer Neuen Presse.

    Gleichwohl werde nach dem Urteil die Betreuung der ALG-II-Empfänger neu geregelt werden müssen. "Wir werden bei der Aufgabenerfüllung jetzt eine klare Trennung zwischen Kommunen und Bund ziehen." Es müsse sich aber kein Leistungsempfänger Sorgen machen.

    Kauder will Kommunen stärken


    Aus Kauders Sicht müssen die Kommunen gestärkt werden. "Sie könnten diese Aufgabe auch durchaus gut leisten. Aber nicht alle Länder und auch nicht alle Kommunen wollen diese Aufgabe alleine machen."

    Laut dem Karlsruher Urteil vom Donnerstag verstößt die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von Leistungen in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften (Argen) gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Nach der Statistik sind in Deutschland derzeit rund 2,5 Millionen Menschen bereits länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet.

    Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte sich nach dem Urteil dafür ausgesprochen, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in der Zuständigkeit des Bundes zu belassen. Er trete aber "für eine möglichst dezentrale Lösung" ein.

    Die von Karlsruhe geforderte Aufgabentrennung bei der Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger werde am ehesten von einem Modell erfüllt, das in 21 Landkreisen bereits praktiziert wird. Dort nehmen Arbeitsagentur und Gemeinde ihre Aufgaben getrennt wahr, aber meist unter einem Dach.

    Streit um Zuständigkeit


    Die Agentur ist zuständig für Betreuung und Vermittlung in Arbeit und zahlt das ALG II, die Kommune trägt die Kosten von Unterkunft und Heizung und bietet begleitende Hilfen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung oder Kinderbetreuung an.

    Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Hans Jörg Duppré, sprach sich in der Passauer Neuen Presse und in der Frankfurter Rundschau erneut dafür aus, die Verantwortung für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen komplett auf die Kommunen zu übertragen. Dabei würden "Reibungsverluste vermieden". Ziel der Reform sei es gewesen, Arbeitsvermittlung und soziale Hilfe in einer Hand zu haben.

    Dazu sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der in Erfurt erscheinenden Thüringer Allgemeinen: "Ich halte die Position des Landkreistages für Selbstüberschätzung." Die Arbeitsvermittlung müsse in jedem Fall beim Bund angesiedelt bleiben.

    FDP-Generalsekretär Dirk Niebel plädierte im Mannheimer Morgen jedoch erneut dafür, die Aufgabe komplett in die Hand der Kommunen zu geben.

    Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, warnte vor politischen Schnellschüssen als Reaktion auf das Urteil. "Die Politik muss uns und den Kommunen genügend Zeit lassen, die neue Welt vorzubereiten", sagte er zu Spiegel Online.

    "Bei der ursprünglichen Hartz-IV-Reform ging alles recht schnell - beim nächsten Mal wäre ein bisschen mehr Vorbereitungszeit hilfreich." Bis auf den institutionellen Rahmen könne man "das alte Modell retten", sagte Alt.

    (dpa/Reuters/bavo/jkr)

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    Leserkommentare (8)



    21.12.2007 15:14:31

    Gerald67:

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