Der Staat zieht seine Bürger aus

    Online-Durchsuchungsgesetz

    16.02.2007, 15:03

    Ein Kommentar von Heribert Prantl

    Der Staat möchte elektronische Wanzen in Computern installieren dürfen. Dafür verlangt er von seinen Bürgern einen Vertrauensvorschuss. Warum die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden ein Ende haben muss.

     
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    Als vor fünfzehn Jahren die politische Kampagne zur Einführung des großen Lauschangriffs begann, warb der damalige Präsident des Bundeskriminalamts dafür, der Polizei nicht nur diesen Lauschangriff zu gestatten, sondern ihr auch "einen gewissen Vertrauensvorschuss" zu geben.

    Dieser Vertrauensvorschuss sollte an die Stelle des Rechtsschutzes treten - denn der Lauschangriff war und ist eine heimliche Angelegenheit: Wenn Wanzen in der Wohnung platziert werden, ohne dass der Bewohner davon erfährt, dann kann er sich nicht juristisch dagegen wehren. Daher meinte der BKA-Präsident: "Der Bürger darf das Zutrauen haben, dass der Rechtsgebrauch in einem rechtsakzeptablen Rahmen geschieht."

    So ähnlich klingt es heute, wenn Jörg Ziercke, der derzeitige BKA-Chef, für die Online-Durchsuchung wirbt - bei der die elektronischen Wanzen nicht mehr, wie beim Lauschangriff, unter dem Bett, sondern via Internet im Computer installiert werden; man nennt sie Trojaner; mit ihrer Hilfe will die Polizei heimlich auf die Texte und Dateien zugreifen.

    Zum Wundermittel stilisiert

    Der Bundesgerichtshof hat soeben festgestellt, dass es eine gesetzliche Grundlage dafür derzeit nicht gibt. Seitdem drängen die Sicherheitspolitiker und die Kriminalisten, Jörg Ziercke an der Spitze, ein solches Gesetz eilends zu erlassen - mit weiten Befugnissen für die Polizei. Die Begründungen klingen exakt so wie einstmals bei der Einführung des Lauschangriffs: Es dürfe keine rechtsfreien Räume und keine Sicherheitsdefizite geben.

    Heute heißt die Bedrohung "internationaler Terrorismus"; damals hieß sie "organisierte Kriminalität". Die maßgeblichen politischen Kräfte im Land hatten damals so getan, als hingen Sein und Nichtsein des Staates vom Lauschangriff ab; er wurde zum Wundermittel der Kriminalitätsbekämpfung stilisiert.

    Wer ihm nicht zustimmte, galt als nützlicher Idiot des Verbrechers. Also wurde der große Lauschangriff gegen den Widerstand aller vertraulich arbeiten Berufsgruppen (von den Ärzten bis zu den Pfarrern) im Jahr 1998 Gesetz.

    Selten kleinlaut

    Fünf Jahre später fand vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung über diesen Lauschangriff statt - und dabei stellten sich die Ankündigungen über seine angeblich ungeheuere Bedeutung als Übertreibung heraus.

    So kleinlaut und unsicher wie damals vor dem höchsten Gericht hat man Regierungsvertreter und Kriminalisten selten erlebt. Dies ist offenbar eine Erfahrung, an die sich jetzt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angesichts des Getrommels für ein schnelles Online-Durchsuchungsgesetz mit Schrecken erinnert.

    Streit um Online-Durchsuchungen der PolizeiGrossbild

    Streit um Online-Durchsuchungen der Polizei (Foto: dpa)

    Die Justizministerin war es nämlich auch, die die hohen Anforderungen an den Lauschangriff, die das höchste Gericht im Urteil des Jahres 2004 formulierte, in ein Gesetz gießen musste. Mit diesem Gesetz hadert jetzt - Jörg Ziercke. Der BKA-Chef murrt, dass der Lauschangriff für die Praxis nicht mehr tauge, weil es dabei so viel zu beachten gebe.

    Der Unterschied zwischen dem Staat und einer Bande

    Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist.

    Erstens sind die Grenzen in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ohnehin stets zurückgenommen worden; zum anderen ist es nun einmal Kennzeichen des Rechtsstaates, dass es Grenzen des staatlichen Agierens gibt.

    Ein verfassungsgemäßes Gesetz für Online-Durchsuchungen muss zweifellos den Anforderungen genügen, die das Verfassungsgericht an den Lauschangriff gestellt hat. Wenn die Sicherheitsbehörden diese Anforderungen "aus praktischen Gründen" nicht akzeptieren wollen, bleibt die Online-Durchsuchung verboten. So einfach ist das . Der staatliche Hacker macht sich dann strafbar. Die Diffamierung der Privatheit durch die Sicherheitsbehörden muss ein Ende haben.

    (SZ vom 17./18. Februar 2007)

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    Leserkommentare (43)



    18.02.2007 18:15:40

    Speerspitze: Vertrauensvorschuss verspielt ?

    Es erinnert an die Moral von Mafiabossen, wenn der (Polizei-)Staat unter der Führung unseres Innenministers anscheinend meint "wo kein Kläger, da kein Richter."

    So darf es nicht verwundern, wenn viele Bürger/innen an totalitäre Strukturen erinnert werden, von den wir glaubten, sie gehörten - außer in total "demokratischen" Staaten wie zum Beispiel den USA unter der gegenwärtigen Regierung - der Vergangenheit an.

    Wir haben in Deutschland schon jetzt eher zu viel staatliche Bevormundung und überwachung als zuwenig. Wer schützt uns eigentlich zur rechten Zeit vor staatlicher Willkür?

    Ein Vertrauensvorschuß ist schnell verspielt, aber danach nur schwer wieder aufzubauen.


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