Im Hartz-Prozess kritisiert der Verteidiger des Ex-VW-Betriebsrats Klaus Volkert die Praktiken der Justiz - und sieht "verbotene Vernehmungsmethoden".
Peter Hatz Foto: ddp
Die in der VW-Affäre ermittelnde Braunschweiger Staatsanwaltschaft ist unter heftigen Beschuss geraten. Der Hamburger Anwalt Johann Schwenn, der den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert verteidigt, hat den Leiter der Strafverfolgungsbehörde aufgefordert, die beiden Dezernenten des Verfahrens durch andere Strafverfolger zu ersetzen.
Es gebe den Verdacht, dass die Ermittler ,,verbotene Vernehmungsmethoden‘‘ eingesetzt hätten. Der Antrag Schwenns kann Auswirkungen auf den am Mittwoch beginnenden Prozess gegen den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz, 65, haben.
Anlass für Schwenns Kritik sind Äußerungen der Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff, 42, in der neuesten Ausgabe des Wochenblattes Die Zeit.
Frau Wolff hatte erklärt, die Staatsanwaltschaft lasse in dem Hartz-Prozess ,,keine Prostituierten aufmarschieren (...) und im Gegenzug führt Hartz sein Geständnis über die Sonderbonuszahlungen‘‘ für Volkert ,,genau aus‘‘. Die Braunschweiger Ermittler bereiten in diesen Tagen eine Anklage gegen Volkert vor.
Schwenn geht davon aus, dass Hartz zunächst in seinem Prozess von der Staatsanwaltschaft gegen Volkert in Stellung gebracht werden soll und nach dem Urteil Revision einlegen wird. Dann müsste er in einem bald anstehenden Volkert-Prozess nicht als Zeuge erscheinen. ,,Volkerts Verteidiger wird versuchen, Hartz zu zerpflücken‘‘, hatte bereits Oberstaatsanwältin Wolf gemutmaßt.
In den vergangenen Monaten hatte die Braunschweiger Justiz sich mit Hartz’ Verteidiger Egon Müller über die Behandlung des Falles verständigt. So ließ die Staatsanwaltschaft in der Anklage den Vorwurf fallen, Hartz habe auch auf Firmenkosten mit Prostituierten verkehrt.
Angesichts der anderen Vorwürfe, bei denen die Strafverfolger den Gesamtschaden für VW auf mehr als zwei Millionen Euro beziffern, wurden die 5772,48 Euro für die Prostituierten als ,,unwesentliche Nebenstrafe‘‘ gewertet. Für Hartz hat das den Vorteil, dass im Prozess keine Huren als Zeuginnen auftreten sollen. Obwohl in der Anklage die Namen von 16 Zeugen genannt werden, plant die zuständige Braunschweiger Wirtschaftsstrafkammer einen bislang auf zwei Tage angesetzten Prozess ohne Zeugen und Sachverständige.
Gegenüber dem Zeit-Reporter Stefan Willeke hatte Oberstaatsanwältin Wolff allerdings erklärt, falls sich Hartz in der Hauptverhandlung nicht an die Verabredung halten werde und statt eines detaillierten Geständnisses Erinnerungslücken geltend machen sollte, ,,wird es wohl auf eine richtige Hauptverhandlung hinauslaufen, mit richtig vielen Zeugen‘‘. Das Geständnis von Hartz, das dann vermutlich Volkert belasten würde, müsse klar sein: Hartz ,,neigt nicht dazu, andere Menschen zu bezichtigen‘‘, wird Wolff noch zitiert.
Die Wortlautzitate der Strafverfolgerin, die der Reporter ihr nach Informationen der Süddeutschen Zeitung schriftlich vorlegte und die sie autorisierte, werden auch in der Braunschweiger Behörde sehr kritisch gesehen. Nach Paragraph 136a der Strafprozessordnung darf eine Aussage nicht mit verbotenen Methoden erreicht werden. Sowohl die Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme als auch das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten. Dabei kommt es auf die Einwilligung des Beschuldigten nicht an.
Schwenn hat beantragt, die Oberstaatsanwältin und ihren Kollegen durch einen anderen Staatsanwalt als Zeugen zu vernehmen. Unklar ist, ob dadurch die Prozessplanung durcheinander gerät. Hartz’ Verteidiger Egon Müller erklärte auf Anfrage, ,,von einem wie auch immer gearteten Druck der Staatsanwaltschaft Braunschweig auf den Mandanten und den Verteidiger kann keine Rede sein‘‘.
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