Das Töten geht weiter

    Hinrichtungen in den USA

    03.05.2008, 15:16

    Sieben Monate lang gab es in den USA keine Hinrichtungen. Doch nach einem Urteil des höchsten US-Gerichts ist die Todesstrafe durch die Giftspritze zulässig. Schon am Montag könnte das Töten wieder beginnen.

    Todeszelle, dpaGrossbild

    Todeszelle in Huntsville, Texas: Ab Montag könnte das Töten in den USA weitergehen. (Foto: dpa)

    Die Pause ist vorbei: Nach sieben Monaten Pause werden in den USA in der kommenden Woche wohl wieder Menschen hingerichtet. Bereits am Montag könnte in Mississippi als erster Häftling seit Ende September Earl Wesley Berry mit der Giftspitze getötet werden. Eine Entscheidung des höchsten Gerichts über eine Eingabe Berrys stand nach Medienberichten am Samstag noch aus. Am Dienstag steht in Georgia die Exekution des 1990 verurteilten Häftlings Earl Lynd bevor, nachdem alle zuständigen Gerichte grünes Licht gegeben haben.

    Berry, der geistige Behinderung geltend macht, hatte im vergangenen Jahr schon einmal kurz vor der Hinrichtung gestanden. Der Oberste Gerichtshof der USA setzte die Exekution aus, um eine Eingabe zweier Häftlinge aus Kentucky über die Verfassungsmäßigkeit der Giftspritze zu prüfen. Wegen dieses Prüfungsverfahren hatte es in den USA seit Ende September ein Moratorium bei den Hinrichtungen gegeben.

    Im vergangenen Monat waren die höchsten Richter zu dem Schluss gekommen, dass die Injektion zulässig sei. Neben Georgia und Mississippi haben auch Florida, Oklahoma, Alabama, Arkansas, Illinois und Texas die baldige Fortsetzung von Hinrichtungen angekündigt.

    Unterdessen ist ein Häftling in North Carolina nach 13 Jahren in der Todeszelle frei gelassen worden. Die Hauptbelastungszeugin im damaligen Prozess gegen Levon Jones hatte zugegeben, dass sie gelogen habe, wie das Todesstrafen-Informationszentrum am Freitag (Ortszeit) in Washington mitteilte. Jones war wegen Raubmordes schuldig gesprochen worden.

    Bereits vor zwei Jahren hatte ein Bundesgericht das Todesurteil gegen ihn mit der Begründung aufgehoben, dass es im Verfahren eklatante Versäumnisse bei der Verteidigung des Angeklagten gegeben habe. Aber Jones blieb bis Freitag hinter Gittern, weil die Staatsanwaltschaft ihm erneut den Prozess machen wollte. Kurz vor Beginn des zweiten Prozesses ließ sie dann wegen des Eingeständnisses der Zeugin ihr Vorhaben fallen.

    Dem Zentrum zufolge ist Jones bereits der 129. Häftling, der in den vergangenen 25 Jahren aus der Todeszelle entlassen wurde, weil sich seine Unschuld herausstellte. Allein in den vergangenen zwölf Monaten habe es sechs solcher Fälle gegeben.

    (sueddeutsche.de/dpa/tob)

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    Leserkommentare (2)



    16.09.2009 10:06:14

    münchnerkindl: Kein Mensch

    oder Staat hat das Recht einem Menschen das Leben zu nehmen. Tut er es doch,

    stellt er sich mit einem Mörder auf eine Stufe.


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