Von S. Höll und R. Bodensteiner

Bundespräsident Köhler hat den EU-Reformvertrag gebilligt. Für die endgültige Ratifizierung wartet er aber noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab.

Horst Köhler, APBild vergrößern

Hat keine Verfassungsbedenken: Bundespräsident Horst Köhler. Foto: AP

Bundespräsident Horst Köhler hat einen Schritt hin zur Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon getan, mit dem die Europäische Union ihre Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage stellen will.

Köhler billigte und unterzeichnete nach Auskunft des Bundespräsidialamts vom Mittwoch das Vertragswerk und das dazugehörige Gesetz zur Änderung dreier Grundgesetzartikel.

"Der Bundespräsident hat keine durchgreifenden Verfassungsbedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten", sagte Köhlers Sprecher Martin Kothé.

Die Ratifizierungsurkunde, mit der das Abkommen rechtskräftig würde, unterschrieb Köhler wegen der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängigen Klagen gegen das Vertragswerk aber noch nicht.

Das könne erst geschehen, wenn das Bundesverfassungericht zugunsten des Abkommens entschieden habe. Der Bundespräsident greife dem Gericht nicht vor, weil seine Billigung des Vertrags Deutschland international nicht binde. Wann die Urteile aus Karlsruhe gefällt werden, ist offen. In Berlin wird aber kaum noch damit gerechnet, dass sie noch dieses Jahr kommen.

Mit seiner Billigung gab Köhler ein klares Zeichen, dass er sich nicht gegen das in Deutschland, aber auch in anderen Ländern umstrittene Abkommen stellen wird. Ziel des unter den EU-Staaten mühsam ausgehandelten und in einer Volksabstimmung von den Iren abgelehnten Vertrages ist es, die gewachsene EU handlungsfähiger, demokratischer und effizienter zu gestalten. Bundestag und Bundesrat haben dem Abkommen zugestimmt, die Klagen in Karlsruhe blockieren aber die deutsche Zustimmung.

Das Inkrafttreten des umfassenden Reformvertrages ist aber wegen des irischen Neins ohnehin fraglich. Die irische Regierung hat sich noch nicht festgelegt, wie sie weiter verfahren will. Das Thema soll die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Dezember erneut beschäftigen. Der Vertrag würde auch die Rechte der EU-Abgeordneten erweitern, zu einer engeren Abstimmung in der Außenpolitik der EU-Staaten führen und die Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik voranbringen.

Die Linkspartei hatte Ende Juni Organklage und Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag in Karlsruhe eingereicht mit dem Ziel, ihn für verfassungswidrig zu erklären. Mit Organklagen werden Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen geklärt.

Die Linke sah zudem durch den Vertrag das Demokratieprinzip und die Rechte von Abgeordneten verletzt. Bereits Ende Mai hatte der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler mit ähnlicher Begründung geklagt. Gauweiler befürchtet den Verlust der deutschen Staatlichkeit, Demokratiedefizite und die Schwächung des Rechtsschutzes für alle Bürger durch den Reformvertrag. Daneben sind noch andere Klagen gegen den Vertrag beim höchsten deutschen Gericht anhängig.

(SZ vom 09.10.2008/ssc)