Seit diesem Donnerstag werden für jeden deutschen Reisepass Fingerabdrücke genommen, kommende Woche entscheidet der Bundestag über die Vorratsdatenspreicherung. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, über die neue Sammelwut des Staates.
Kritisiert die zunehmende Daten-Sammelwut von Behörden und Firmen: Bundesdatenschutz-Beauftragter Peter Schaar Foto: OH
SZ: Herr Schaar, von heute an werden für jeden deutschen Reisepass Fingerabrücke genommen. Kommende Woche entscheidet der Bundestag dann über die Vorratsdatenspeicherung: Gewählte Telefonnummern und Internetverbindungen sollen bald sechs Monate lang aufbewahrt werden. Bereitet ihnen die zunehmende Sammelleidenschaft deutscher Behörden Sorgen?
Peter Schaar: Natürlich. Denn in vielen Fällen hat man das Gefühl, dass das Sammeln von Daten fast schon ein Selbstzweck ist, dessen Notwendigkeit nicht immer durch Fakten belegt wird. Das ist mehr als fraglich, denn es bringt die verfassungsrechtliche Balance aus dem Gleichgewicht. Wir verwandeln uns in eine Überwachungsgesellschaft und zugleich in eine Misstrauensgesellschaft.
SZ: Die Online-Durchsuchung soll angeblich nur in Einzelfällen und bei Verdacht angewandt werden. Bei der Vorratsdatenspeicherung wäre der Kreis der Betroffenen sehr viel größer.
Schaar: Genau, es gibt beim Sammeln von Daten zwei Dimensionen: Die Streubreite und die Eingriffstiefe. Die heimliche Durchsuchung von Computern greift tiefer in die Persönlichkeitsrechte ein. Bei der Vorratsdatenspeicherung ist dagegen die Streubreite größer. Jeder, der telefoniert, und jeder, der das Internet nutzt, soll registriert werden: Wen hat er wann angerufen? Wann hat er mit welcher Internetadresse im Web gesurft?
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht erst im vergangenen Jahr entschieden, dass eine Rasterfahndung – deren Streubreite ja erheblich geringer ist als diejenige der Vorratsspeicherung – nur bei einer konkreten Bedrohung und dann dieser angemessen eingesetzt werden darf.
SZ: Wer speichert denn die Verbindungsdaten und schützt sie vor Missbrauch?
Schaar: Ich habe hier verfassungsrechtliche Bedenken, weil die Daten im Auftrag des Staates von den Providern gesammelt werden, ohne dass irgend ein konkreter Anlass oder Verdacht vorliegt. Das ist eine Art Wechselspiel: Der Staat bedient sich der Wirtschaft als Hilfspolizei. Die Unternehmen wiederum drängen, diese Daten zur Strafverfolgung zu verwenden. Bereits jetzt fordert die Musikindustrie den Zugriff auf die Vorratsdaten, um Teilnehmer an Musiktauschbörsen zu identifizieren – und da geht es um hunderttausende Internetnutzer.
SZ: Mit Ihrem neuen Buch warnen Sie vor dem "Ende der Privatsphäre". Wo werden wir denn noch kontrolliert?
Schaar: Ein Beispiel ist die Videoüberwachung. Mit der technischen Weiterentwicklung können die Aufnahmen besser und länger aufbewahrt werden. So will nun das Bundesinnenministerium die Speicherung der Aufnahmen aus der Videoüberwachung auf Flughäfen und Bahnhöfen von zur Zeit höchstens 48 Stunden auf 30 Tage ausweiten. Dabei hat eine polizeiliche Expertenkommission eine Speicherung von zehn Tagen vorgeschlagen. Das Innenministerium geht hier sogar weit über das Votum der Fachleute hinaus. Ich kann das nicht nachvollziehen.
(Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2) nächste Seite
In diesem Artikel:





Schmerzhafte Volltreffer
Merkel und der Drogenboss
Ein Mann entgleist
Wie peinlich ist das denn?
Bimbesrepublik Deutschland
"Politik ungeschminkt"
Berlusconi und die Frauen