Von Heribert Prantl

Die Idee des "Quasi-Verteidigungsfalls" ist der Versuch, sich in winkeladvokatorischer Manier um ein Verfassungsgerichtsurteil herumzumogeln - und der vorläufige Höhepunkt einer gefährlichen Abkehr vom rechtsstaatlichen Polizei- und Strafrecht.

Wolfgang Schäuble, AP

Innenminister Schäuble: Sollen zur Bekämpfung der Kriminalität Unschuldige getöter werden können? Foto: AP

Flugzeuge gab es im deutschen Kaiserreich erst in dessen allerletzten Jahren, also im Ersten Weltkrieg; es gab damals keine Flugzeugentführungen und keine islamistischen Gewalttäter.

Aber es gab in der Verfassung des Kaiserreichs von 1871 einen Artikel 68, der den sogenannten Reichsbelagerungszustand regelte. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will offenbar diesen Artikel, bundesrepublikanisch variiert, wiederbeleben, um künftig gekaperte Passagiermaschinen mitsamt Tätern und Opfern vom Himmel schießen zu können - in der Absicht, auf diese Weise eine noch größere Katastrophe zu verhindern.

,,Der Kaiser kann‘‘, so hieß es seinerzeit, ,,wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Kriegszustand erklären,‘‘ und bezog sich für die Details auf das preußische Gesetz von 1851 über den Belagerungszustand. Der dort geregelte Ausnahmezustand konnte für das gesamte Reichsgebiet oder für einzelne Länder erklärt werden. Und mit dessen Ausrufung konnte der Kaiser auch Grundrechte suspendieren.

So ähnlich scheint sich das auch Wolfgang Schäuble vorzustellen: An die Stelle von ,,der Kaiser‘‘ setze man ,,die Bundesregierung‘‘. Im Kaiserreich war es so, dass eine ,,dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit‘‘ vorliegen musste, die mit ,,gewöhnlichen Mitteln‘‘, wie einem Polizeieinsatz, nicht zu bewältigen war.

Furchtbares Missverständnis über die Bedeutung der Menschenwürde

Auch das steht dem Minister Schäuble beispielhaft vor Augen: Wenn in außergewöhnlichen Gefährdungslagen gewöhnliche Mittel des Rechts nicht auszureichen scheinen, greife man zu außergewöhnlichen; und wenn die in Friedenszeiten nicht erlaubt sind, dann erkläre man, es sei halt sozusagen Krieg.

Schäubles Pläne offenbaren ein furchtbares Missverständnis über die Bedeutung der Menschenwürde als Kern der Verfassung. Sie sind der Versuch, sich in winkeladvokatorischer Manier um das mit großem Ernst verfasste Urteil des Verfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 herumzumogeln und die Regularien des Grundgesetzes zu umgehen.

Die Feststellung des Verteidigungsfalls steht nicht im Ermessen der Bundesregierung, sondern obliegt Bundestag und Bundesrat, im Eilfall einem Gemeinsamen Ausschuss oder, nachträglich, dem Bundespräsidenten. Bei ,,Gefahr für die Grundlagen des Gemeinwesens‘‘ will Schäuble die bewaffneten Streitkräfte nach Kriegsvölkerrecht operieren lassen.

Doch das hier einschlägige Genfer Abkommen will die Wirkung eines Kriegs auf die Zivilbevölkerung mildern und es nicht etwa ermöglichen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung Unschuldige getötet werden.

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