Ohnmächtig vor der Piratenküste

    Deutsche Marine

    03.06.2008, 13:56

    Von Peter Blechschmidt

    Kriegsschiffe der Bundeswehr im Indischen Ozean sollen Terroristen aufspüren - bei Überfällen dürfen sie nicht eingreifen.

    Einsatz am Horn von Afrika: Ein deutscher Marine-Soldat an einem Maschinen-Gewehr auf der Fregatte Grossbild

    Einsatz am Horn von Afrika: Ein deutscher Marine-Soldat an einem Maschinen-Gewehr auf der Fregatte "Bayern" (Foto: ddp)

    Der Marineoffizier auf der deutschen Fregatte vor Djibouti lässt seinem Frust freien Lauf; deshalb will er auch seinen Namen nicht in der Zeitung lesen. Sein Schiff kreuzt im Rahmen der Anti-Terror-Operation Enduring Freedom (OEF) im Indischen Ozean vor der Piratenküste von Somalia.

    Terroristen haben sie bislang keine aufgespürt. Stattdessen gibt es fast jeden zweiten Tag Meldungen über Seeräuber-Überfälle. Seit vorigem Mittwoch halten somalische Piraten ein Schiff der Lübecker Reederei Lehmann, die Lehmann Timber, in ihrer Gewalt. Aber die deutsche Marine kann dagegen nichts unternehmen.

    "Wenn ich könnte, würde ich sie bis an Land verfolgen", sagt der Offizier über die immer dreister operierenden Seeräuber. Die französische Anti-Terror-Einheit GIGN hat dies Anfang April gemacht, nachdem die französische Segelyacht Le Ponant und ihre Besatzung gegen ein Lösegeld freigekommen waren. Sechs Gangster wurden gefasst. Doch der deutschen Marine sind in einer solchen Situation die Hände gebunden.

    Ihre Schiffe operieren am Horn von Afrika auf der Basis des OEF-Mandats des Bundestags. Das sieht den Kampf gegen Piraten nicht vor. Bekämpfung der Seeräuberei ist nach deutschem Recht Aufgabe der Bundespolizei, des früheren Grenzschutzes. Die aber agiert nur innerhalb der deutschen Küstengebiete.

    Zwar ist auch Deutschland dem Internationalen Seerechtsübereinkommen (SRÜ) aus dem Jahr 1982 beigetreten. Es verpflichtet die Unterzeichner-Staaten zu größtmöglicher Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie auf "hoher See oder an jedem anderen Ort ..., der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht". Dort können laut Artikel 105 des SRÜ Kriegsschiffe aller Staaten Seeräuberschiffe aufbringen und die Piraten vor Gericht bringen.

    Aber die Bundesregierung sieht in diesem SRÜ-Artikel nur "eine Befugnis, keine unbedingte Verpflichtung" zum Eingreifen, wie der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Reinhard Silberberg, vor kurzem auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Rainer Stinner mitteilte.

    Die Frage, ob und unter welchen Umständen ein Schiff der deutschen Marine von dieser Befugnis Gebrauch machen könne, sei "verfassungsrechtlich nicht abschließend geklärt". Das hängt damit zusammen, dass das Grundgesetz die Übertragung polizeilicher Befugnisse auf die Bundeswehr verbietet. Alle Versuche der Union, das zu ändern, sind bislang gescheitert.

    Eingreifen darf die deutsche Marine nur bei einem unmittelbar bevorstehenden oder laufenden Angriff von Piraten auf ein Schiff. Das Völkerrecht verpflichtet sogar zu derartiger Nothilfe.

    Ein solcher Fall war Mitte April gegeben, als die deutsche Fregatte Emden im Golf von Aden dem japanischen Tanker Takayama zu Hilfe kam, der von Piraten beschossen worden war. Verfolgen, um sie festzunehmen, durfte die Emden die flüchtenden Seeräuber aber nicht.

    Ein Dilemma


    Nicht nur die Soldaten, auch die Schiffseigner sind frustriert. "Natürlich hätten wir gern mehr Schutz durch die ,grauen Schiffe‘", sagt der Piraterie-Experte beim Verband Deutscher Reeder, Detlef Meenke. "Aber was helfen größere Freiheiten für die Marine, wenn die Kapazitäten nicht ausreichen?"

    Letztlich müsste Somalia wieder zu einem funktionierenden Staat gemacht werden, damit die Behörden den Piraten das Handwerk legen könnten. So aber dreht sich die Spirale immer weiter. Die Schiffs-Entführer erpressen Lösegeld, mit dem sie größere Waffen und schnellere Boote kaufen, um noch größere Schiffe kapern und noch mehr Lösegeld erpressen zu können.

    Verteidigungs-Staatssekretär Thomas Kossendey (CDU) bringt das Dilemma auf den Punkt: "Zurzeit dürfen nur Kräfte eingesetzt werden, die nicht über die nötigen Fähigkeiten verfügen und nicht dort präsent sind, wo die Gefährdung vorhanden ist. Die, die über die Mittel verfügen und dort sind, wo es permanent gefährlich ist, dürfen aus rechtlichen Gründen nicht eingesetzt werden."

    (SZ vom 3.6.2008/odg)

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    Leserkommentare (11)



    03.06.2008 17:17:14

    Velti01:

    "Seit vorigem Mittwoch halten somalische Piraten ein Schiff der Lübecker Reederei Lehmann, die Lehmann Timber, in ihrer Gewalt. Aber die deutsche Marine kann dagegen nichts unternehmen."

    In was für einem Land leben wir eigentlich, desen Marine noch nicht einmal die eigenen Bürger oder Eigentum im Ausland schützt sondern nur daneben steht und zusieht.

    Wobei die Marine augenscheinlich eingreifen will, man sie aber nicht läßt?

    Das ist die heutige Politikergeneration (besonders grün und links), große Reden schwingen aber 0 Entscheidungen treffen. Wenn es diese Weich.. zur Jahundertflut in Hamburg gegeben hätte, läge Hamburg heute noch unter Wasser.

    Man muß sich schämen für diese Politiker, was von Ihnen für ein Bild der Deutschen im Ausland geschaffen wird. Man läßt sogar die eignen Bürger im Stich. Kein Wunder das uns alle und alles auf der Nase rumturnen und abzocken.


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