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Von Heribert Prantl

Das Verfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag gebilligt, zugleich aber den Ratifikationsprozess gestoppt. Der Vertrag kann vorläufig nicht in Kraft treten. Bevor die deutsche Ratifikationsurkunde zum Vertrag in Rom hinterlegt wird, müssen die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden.

Verfassungsgericht, Karlsruhe, APGrossbild

Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts hat entschieden: Der Vertrag ist gebilligt worden - aber unter strengen Auflagen. (Foto: AP (Archiv))

Das Bundesverfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag gebilligt, aber zugleich den Ratifikationsprozess gestoppt. Der Vertrag kann vorläufig nicht in Kraft treten.

Vor dem Hinterlegen der Ratifikationsurkunde muss der Bundestag das bisherige Begleitgesetz über die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat völlig neu schreiben - dafür macht das Gericht sehr genaue, diffizile und umfangreiche Vorgaben: Das Verfassungsgericht zwingt das deutsche Parlament in den europäischen Angelegenheiten also zu mehr Demokratie.

In allen Fragen, in denen Brüssel in die nationale Souveränität eingreift, neue Kompetenzen beansprucht oder Abstimmungsmodalitäten verändert, muss vorher konkret der Bundestag zustimmen. Die pauschale Zustimmung, die Bundestag und Bundesrat zum Lissabon-Vertrag gegeben haben, genügt nicht.

Erst dann darf der deutsche Regierungsvertreter im Europäischen Rat seine Jastimme geben. Auf diese Weise soll die schleichende Kompetenzerweiterung der EU vom nationalen Parlament begleitet werden - er soll jedem Kompetenzzuwachs der EU im Einzelfall zustimmen müssen. Ohne ein Gesetz, das dies festlegt, darf Deutschland dem Lissabon-Vertrag nicht zustimmen.

Bei der Entscheidung zum Lissabon-Vertrag handelt es sich um eine der weitreichendsten Entscheidungen der 58-jährigen Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Es ist ein fundamentales, ein epochales Urteil zu den Fragen des Verhältnisses von nationalem und europäischem Recht, von nationaler Staatlichkeit und europäischem Integrationsprozess. Es ist das grundsätzlichste Grundsatzurteil, das Karlsruhe je gefällt hat.

Karlsruhe begrüßt einerseits die europäische Integration, markiert aber auch die Grenzen: Der nationalen Staatlichkeit darf nicht eine EU-Staatlichkeit vor die Nase gesetzt werden - jedenfalls nicht ohne Volksabstimmung.

Die EU darf den Staaten nicht den Kern ihrer Aufgaben nehmen. Die bestehenden europäischen Demokratie-Defizite akzeptiert das Verfassungsgericht nur, indem es die EU als eine Art Staatenbund beschreibt.

Ein Bundesstaat Europa könne mit den bestehenden europäischen Demokratiedefiziten nicht konzipiert werden. Das Gericht beharrt darauf, dass deshalb die "materielle Identität der deutschen Verfassung" und die nationale staatliche "Identität" gewahrt bleiben müssen.

Das Gericht weist auch darauf hin, dass die Umwandlung der EU in einen Bundesstaat ohne eine Volksabstimmung in Deutschland nicht möglich sei: Dies sei ein Fall für den Artikel 146 Grundgesetz. Darin heißt es: Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk beschlossen wird.

Solange aber das nun 60-jährige Grundgesetz Gültigkeit hat, beansprucht das Bundesverfassungsgericht ein Letzt-Entscheidungsrecht in allen Verfassungsfragen. Es behält sich - auch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg - in diesen Fragen das letzte Wort vor "wenn Rechtsschutz auf EU-Ebene nicht zu erlangen ist". Das kann zu großen europapolitischen Konflikten führen.

Nach etlichen "Solange-Urteilen" (die früheren Karlsruher Urteile zu Europa sagten: Solange Europa die Rechte der Bürger wahrt, schauen wir den europäischen Dingen zu) sagt das Bundesverfassungsgericht jetzt sehr genau, wann und wie es juristisch eingreifen wird. Auf die Karlsruher "Solange-Entscheidungen" folgt also nun ein "So-nicht-Urteil", das aber sehr positiv formuliert und tenoriert wird.

Summa summarum: Das Bundesverfassungsgericht lässt den Lissabon-Vertrag passieren, indem es ihn einerseits erstens sehr, sehr einschränkend und zweitens sehr, sehr demokratiefreundlich interpretiert und in daher drittens mit sehr, sehr vielen Haken und Ösen versieht. Allein das Zählen der Haken und Ösen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Bundestag wird sich ganz gewaltig anstrengen müssen, wenn er das von Karlsruhe geforderte Begleitgesetz noch vor der Bundestagswahl verabschieden will.

(sueddeutsche.de/gba)

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Leserkommentare (100)



01.07.2009 17:51:33

WM2000: Solitaire100:

Im Zusammenhang mit dem EU-Vertrag von Lissabon beschloss der Bundestag auch die Änderung der Grundgesetz-Artikel 23, 54 und 93.


1 Besucher hat diesen Kommentar bewertet




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