Sechs Abgeordnete hatten gegen die Veröffentlichung ihrer Nebeneinnahmen neugeklagt - sie dürfen nun hoffen.
Merz ist einer von sechs Abgeordneten, die Klage gegen die Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte eingereicht haben. Foto: dpa
Bundestagspräsident Norbert Lammert rief die Parlamentarier dazu auf, ersteinmal abzuwarten. Zu einer Angabe gegenüber der Öffentlichkeit seien sie vorerst nicht verpflichtet.
Lammert kündigte zudem an, er wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage mehrerer Abgeordneter zu dem Thema abwarten.
Dennoch müssen die Parlamentarier dem Bundestagspräsidenten bis zum 30. März Angaben über ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten machen.
Die Bearbeitung der Meldungen wird laut Lammert einige Wochen dauern. Auch zeichne sich ab, dass das Bundesverfassungsgericht eine zügige Entscheidung der Klagen anstrebe. „Daher beabsichtige ich, die
Veröffentlichung bis zum Vorliegen dieser Entscheidung auszusetzen“,
schrieb Lammert.
Sechs Abgeordnete von CDU/CSU, SPD und FDP, darunter der CDU-Finanzexperte Friedrich Merz wollen mit ihrer Klage in Karlsruhe die Veröffentlichung ihrer Daten verhindern. Sie gehen damit gegen eine Bundestags-Entscheidung aus der vergangenen Wahlperiode vor.
Der neue Verhaltenskodex für die 614 Abgeordneten gilt seit Anfang 2006. Veröffentlicht werden soll demnach, ob die Nebeneinnahmen im Monat zwischen 1000 und 3500 Euro, bei bis zu 7000 Euro oder darüber liegen. Für Freiberufler gelten Sonderbestimmungen.
Auslöser für den Parlamentsbeschluss waren diverse Affären um
verdeckte Tätigkeiten von Abgeordneten für Unternehmen.
(dpa)

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