Der Angstmach-Minister

    Schäuble und seine Anti-Terror-Pläne

    08.07.2007, 17:06

    Ein Kommentar von Heribert Prantl

    Innenminister Schäuble propagiert den Aufbau eines 007-Staats. Er ist kein bedachter Gegner des Terrors mehr, sondern dessen Getriebener.

    Deutschland muss sich Sorgen machen um seine innere Sicherheit. Gewiss: Es gibt eine gute Polizei; es gibt eine effektive Justiz; es gibt ein Straf- und Polizeirecht, das mit einer Vielzahl von Terrorismusbekämpfungsgesetzen so massiv aufgerüstet worden ist, dass das höchste Gericht immer wieder mäßigend eingreifen musste. Kurz: Es gibt ein wachsames System der inneren Sicherheit, welches die rechtsstaatlichen Möglichkeiten bis auf den Grund (und manchmal darüber hinaus) ausschöpft.

    Es gibt aber leider einen Bundesinnenminister, dessen zunehmende Maßlosigkeit nicht für Sicherheit, sondern für Unsicherheit sorgt. Wolfgang Schäuble macht einem Angst.

    Guantanamoisierung des deutschen Rechtssystems

    Der Minister redet so, als könne Deutschland sein Heil nur durch seine Verwandlung in einen 007-Staat finden - durch Mutation des Rechtsstaats in ein Regime der legalen Extralegalität. Er redet von Besonnenheit und praktiziert das Gegenteil; er warnt vor Hysterie, verbreitet sie aber höchstselbst; er missbilligt Guantanamo, redet aber so, als sei dringlich eine Guantanamoisierung des deutschen Rechtssystems vorzubereiten.

    Grossbild

    Hüter der deutschen Vefassung: Innenminister Wolfgang Schäuble (Foto: Getty Images)

    In Interviews macht er das Grundgesetz zum Abreißkalender. Im jüngsten Gespräch mit dem Spiegel übertrumpft er nicht nur seinen Vorgänger Otto Schily, sondern sich selbst mit markigen Überlegungen, ob man nicht echte oder angebliche Terroristen umbringen solle.

    Schäuble will eine Lizenz zum staatlichen Töten. Verbot der Todesstrafe? Das ficht ihn nicht an. Es geht ihm ja nicht um "Strafe", sondern um Vorbeugung. Er argumentiert so: Bei der gezielten staatliche Tötung potentieller Verbrecher handele es sich nur um ein neuen Anwendungsfall des sogenannten finalen Todes- oder Rettungsschusses.

    Die Polizei ist bei Banküberfällen ermächtigt, den Räuber, der eine Geisel gepackt hat, zu erschießen, wenn deren Rettung anders nicht möglich ist. Schäuble generalisiert und verabsolutiert diese absolute Ausnahmevorschrift, die in offensichtlicher höchster Gefährdung eines Opfers ein Anwendungsfall der Nothilfe ist. Mit den Begründungsmustern, zu denen Schäuble dabei greift, kann er auch die Folter in den Ticking-bomb-Fällen rechtfertigen.

     
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    Personen, die Schäuble für gefährlich hält, die aber keine Straftat begangen haben, will er jedwede Telekommunikation untersagen - und diese "Gefährder" internieren. Er tut dabei wiederum so, als sei das nur eine kleine Fortentwicklung des polizeirechtlichen Unterbindungsgewahrsams, der dazu berechtigt, gewaltbereite Hooligans vor einschlägigen Fußballspielen ein paar Tage einzusperren.

    In den Fällen, an die Schäuble denkt, geht es aber nicht um Tage, sondern um Monate oder Jahre - er will ja nicht eine unmittelbar bevorstehende Straftat durch Verhaftung unterbinden, sondern einer allgemeinen Gefahr begegnen. Das Grundgesetz schreibt allerdings vor, dass bei Freiheitsentziehung "unverzüglich" ein Richter entscheiden muss.

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    Leserkommentare (219)



    02.08.2007 20:43:01

    Der_Durchblicker:

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