Von Thorsten Denkler, Berlin

Zwei Stunden diskutierten die Parlamentarier im Bundestag über die Zukunft der umstrittenen Stammzellforschung. Eine Debatte, die im Ergebnis offen war. Völlig offen - und am Ende zum Weg des geringsten Widerstandes führte.

Es passiert nicht allzu häufig, dass vor einer Abstimmung im Deutschen Bundestag nicht klar ist, wofür sich die Mehrheit entscheiden wird. Dieser trübe Berliner Freitagmorgen gehörte zu den wenigen Ausnahmen. Es ging um existentielle Fragen. Wann ist der Mensch ein Mensch? Hat ein Zellhaufen Menschenwürde? Darf mit ihm Forschung betrieben werden?

Auslöser der Debatte waren Stammzellforscher, die bisher in Deutschland nur begrenzt mit embryonalen Stammzellen arbeiten können. Nämlich nur dann, wenn die Stammzelllinien, die aus abgetöteten Embryonen gewonnen werden, vor dem Stichtag 1. Januar 2002 entstanden sind. Sie dürfen auch nicht in Deutschland gewonnen werden, sondern müssen importiert werden. Die Wissenschaftler sagen heute, diese Stammzelllinien seien verunreinigt, die Forschung an ihnen deshalb nahezu unmöglich.

Schnell kristallisierte sich heraus, dass eine Verschiebung des Stichtages den Forschern helfen könnte. Um es vorwegzunehmen: Der Antrag für einen solchen neuen Stichtag fand heute mit 346 zu 228 Stimmen eine erstaunlich klare Mehrheit. Denn ob dieser Weg auch ethisch vertretbar ist, darüber gingen im Bundestag die Meinungen weit auseinander.

Wie weit, das zeigten schon die beiden ersten Rednerinnen. Die eine, Annette Schavan ist Forschungsministerin und Mitglied der CDU. Die andere, Maria Böhmer, ist Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, ebenfalls Mitglied der CDU und eine der Mütter des Stammzellgesetzes von 2002, in dem die geltende Stichtagsregelung festgeschrieben wurde.

"Wissenschaftler haben ethische Überzeugungen wie wir"

Schavan versuchte gleich im ersten Satz das Hauptargument der Gegner eines neuen Stichtages zu entkräften. Es ging ihr vor allem um den Vorwurf, die Forscher wollten lediglich im Wettbewerb um die besten Ergebnisse bestehen. "Wissenschaftler", sagte sie, "haben ebenso ethische Überzeugungen wie wir." Der Applaus kam aus allen Fraktionen, vor allem von der FDP, der SPD und der Linken, während in Schavans eigener Fraktion und bei den Grünen die meisten Hände unten blieben.

Schavan sagte auch, das es hier nicht - wie einige suggerierten - um Embryonen gehe, sondern lediglich um bereits existierende Stammzelllinien. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützte Schavan hier später mit dem Hinweis, dass diese Zellen nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes stünden, weil sie - im Gegensatz zum Embryo - eben keine Menschenwürde besäßen.

Schavan sagte, das Dilemma, zwischen der Ethik des Lebens und der Ethik des Heilens abwägen zu müssen, werde sich mit einer Verschiebung des Stichtages nicht vergrößern.

Ganz anderer Auffassung ist ihre Parteifreundin Maria Böhmer. Sie sah dem bestehenden Gesetz seine "innere Logik und Substanz" genommen, wenn der Stichtag verschoben würde. Das Gesetz habe schließlich eine klares Nein zur verbrauchenden Embryonenforschung formuliert.

Hintergrund: Für jede embryonale Stammzelllinie muss ein Embryo abgetötet werden. Meist sind es Embryonen, die nach einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas übrig geblieben sind. In der Regel werden dabei mehr Embryonen gezeugt, als gebraucht werden. Weltweit lägen Hunderttausende solcher überzähligen Embryonen auf Eis, erinnerten einige Befürworter eines neuen Stichtages.

Neuer Stichtag, neuer "Dammbruch"

Für Maria Böhmer kommt ein neuer Stichtag dennoch einem "Dammbruch" gleich. Mit dem ursprünglichen Gesetz sollte ja verhindert werden, dass von Deutschland der Anreiz ins Ausland gehe, speziell für deutsche Forscher embryonale Stammzelllinien zu gewinnen. Werde der Stichtag verschoben, sei das Signal klar, sagt Böhmer: In Deutschland werde das Gesetz bei Bedarf den Begehrlichkeiten der Forscher abgepasst. Wenn der Stichtag einmal verschoben werde, dann werde das auch ein zweites oder drittes Mal passieren.

Es gibt in Böhmers Augen aber einen noch viele wichtigeren Grund, die bestehende Regelung nicht zu ändern: das Grundgesetz. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen verbiete ein "Verzweckung menschlichen Lebens", wie Böhmer sagte. Deshalb sei eine Gesetzesänderung "ethisch nicht zu rechtfertigen", die das alleinige Ziel habe, den Bedürfnissen der Forscher entgegenzukommen. Böhmer: "Wir dürfen hier die eigenen Maßstäbe nicht in Frage stellen."

Zu diesem Zeitpunkt war der Plenarsaal schon gut zur Hälfte gefüllt. Wenn an anderen Tagen Forschungsthemen diskutiert werden, sitzen hier höchstens ein paar Dutzend Abgeordnete. Und noch war offen, wie sich die Abgeordneten mehrheitlich entscheiden werden. Von knapp 180 Unentschlossen war im Vorfeld der Entscheidung die Rede.

Noch zu Beginn der Debatte überwog der Applaus für die Gegner einer Gesetzesänderung. Je mehr Abgeordnete allerdings zur späteren namentlichen Abstimmung in den Plenarsaal strömten, desto kräftiger wurde für die Befürworter eines neuen Stichtages geklatscht.

Viel - auch innerfraktioneller - Streit entzündete sich daran, wer moralisch im Recht sei. Ulrike Flach, Wissenschaftsexpertin der FDP, etwa sprach von der Ethik des Heilens und davon, das sie "Hoffnung für die, die auf Heilung warten" wolle. Ihr Parteifreund Michael Goldmann dagegen sagte, er wolle "nicht in die Ecke gestellt werden" als einer, der gegen "menschliche Medizin" sei, wie der Antrag von Ulrike Flach überschrieben war, wenn er gegen Stammzellforschung argumentiere.

21 Rednerinnen und Redner haben sich an der Debatte beteiligt. Fünf Anträge standen zur Wahl: totale Forschungsfreiheit ohne Begrenzung, totaler Forschungsstopp, neuer Stichtag mit altem Gesetz, keine Änderung und als letzter Straffreiheit für deutsche Forscher, die im Ausland an embryonalen Stammzellen forschen. Am Ende entschieden sich die Abgeordneten für einen neuen Stichtag. Das war das einzig Enttäuschende an dieser Debatte: Denn diese Entscheidung war einfach der Weg des geringsten Wiederstandes.

(sueddeutsche.de/lala)