Polizei fordert "großen Spähangriff"
Kampf gegen Terror
08.12.2007, 15:00
Nach dem "großen Lauschangriff" nun der "große Spähangriff"? Die Polizei fordert mehr Instrumente zur Überwachung von mutmaßlichen Terroristen. (Foto: ddp)
Die Spitzen von Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalämtern haben nach einem Bericht des Spiegels zur Terrorabwehr eine Videoüberwachung von Wohnungen gefordert.
Der "große Lauschangriff" solle durch einen "großen Spähangriff" gesetzlich ergänzt werden, berichtet das Nachrichtenmagazin.
Es beruft sich auf einen vertraulichen BKA-Bericht an die Innenminister von Bund und Ländern.
Hintergrund ist dem Bericht zufolge die Festnahme mehrerer Terrorverdächtiger im Sauerland im September. In dem Fall hätten Fahnder zwar das Haus der Tatverdächtigen abgehört.
Allerdings sei das Geschehen zeitweise unklar gewesen, da die Unterhaltungen nur schwer verständlich gewesen sei.
Die Ermittler plädierten zudem für eine Grundgesetzänderung, um eine "verdeckte Durchsuchung inklusive verdeckter Videografie" von verdächtigen Wohnungen zu erlauben. In den Polizeigesetzen der Länder solle außerdem einheitlich geregelt werden, dass Beamte bereits dann präventiv Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter sei.
Die Fahnder sprechen sich in dem BKA-Bericht laut Spiegel außerdem dafür aus, die Überwachung in Internetcafés auszuweiten. Es gebe "einen wesentlich höheren Bedarf an Überwachungstechnik für breitbandige Call-Shops".
Weil die Verdächtigen um G. mehrfach per W-Lan über ungeschützte Anschlüsse von Privatpersonen mit Funktionären der „Islamischen Dschihad Union“ in Pakistan kommuniziert hätten, hätten die Polizeichefs zudem die bundesweite Beschaffung sogenannter W-Lan-Catcher angeregt.
Die Geräte, die bislang nur beim BKA sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingesetzt würden, simulierten einen Zugangspunkt fürs Internet - und ermöglichten so die Überwachung des Datenverkehrs.
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![]() 08.05.2008 10:44:23 Was heisst denn hier Spaehangriff...Dies ist nichts anderes als ein Angriff auf unsere Grundrechte, wogegen wir uns gemaess Paragraph 20 Absatz 4 wehren koennen, wenn ichs richtig betrachte, sogar wehren muessen. ![]()
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