Wahlkampf:Grüne scheitern mit Klage gegen Dobrindt

Grüne verklagen CSU-Politiker Alexander Dobrindt wegen Behauptungen im Bayernkurier
(Foto: dpa)

Sie wollten CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt der Falschaussage überführen. Aber statt einen Wirkungstreffer im Wahlkampf zu erzielen, hat die CSU jetzt die richterliche Bescheinigung, dass Grüne wählen teuer werden kann. Die Grünen haben allerdings noch einen Pfeil im Köcher.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Es war ein Versuch, Wahlkampf mit anderen Mitteln zu machen. Mit juristischen nämlich. Und der ist jetzt vor dem Berliner Landgericht vorerst krachend gescheitert. Die Grünen hatten vor zwei Wochen CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt verklagt. Er soll in einem Meinungsbeitrag im Bayernkurier falsche Behauptungen über die steuerpolitischen Ziele der Grünen gemacht haben.

Den Grünen platzte der Kragen, sie engagierten den Berliner Anwalt Jonny Eisenberg, der Dobrindt eine gepfefferte Unterlassungserklärung vorlegte. Dobrindt unterschrieb nicht. Die Grünen reichten Klage ein.

Das Berliner Landgericht hat jetzt bereits mit Beschluss vom 4. Juni Dobrindt recht gegeben und den Antrag der Grünen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Es ging um diese Textstelle: : "... wer zahlt bei den Grünen die Zeche? Zum Beispiel die Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern und einem Brutto-Einkommen von 3000 Euro, die durch die geplante Abschaffung des Ehegattensplittings um mehr als ein Monatsgehalt - nämlich über 3500 Euro - belastet wird."

Ehegattensplitting - ja oder nein?

Eisenberg rechnete dagegen in seinem Schreiben detailliert vor, dass das nicht stimme. Zum einen sei eine Abschaffung des Ehegattensplittings eben nicht geplant. Zu anderen sei nach dem Wahlprogramm der Grünen sogar eine Entlastung um 728 Euro zu erwarten. Sogar der Bund der Steuerzahler hat den Grünen in einer eigenen Rechnung recht gegeben.

Anders als die Grünen findet das Gericht jedoch, dass Dobrindts Aussagen auf der "wahren Tatsache" beruhen, dass die Grünen das Ehegattensplitting "jedenfalls langfristig abschaffen" wollen. Allerdings blendet das Gericht in seinem Urteil, das SZ.de vorliegt, die Gegenrechnung der Grünen völlig aus. Es hält es für legitim und von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn Dobrindt sich allein auf die Möglichkeit bezieht, die Grünen würden das Ehegattensplitting ohne jede Kompensation abschaffen wollen. Eine Vermutung, die im Wahlprogramm nicht zu belegen ist. Das Gericht schreibt selbst, dass die von Dobrindt angenommene "Belastung für eine solche Familie erst später eintreten", beziehungsweise an anderer Stelle nach den Plänen der Grünen "mehr als kompensiert werde". Das sei aber für die Urteilsfindung "nicht entscheidend".

Die CSU sieht sich dennoch voll bestätigt. Damit sei die "Einschüchterungs- und Maulkorbtaktik der Grünen gegen die CSU gescheitert", heißt es in einer Pressemitteilung.

Steffi Lemke, Bundesgeschäftsführerin der Grünen, will das Urteil aber nicht akzeptieren: "Wir teilen die Rechtsauffassung des Gerichtes in dieser Frage nicht. Herr Dobrindt überschreitet mit bewusst verbreiteten Unwahrheiten die Grenzen des politischen Meinungskampfes im Wahlkampf. Dagegen werden wir weiter vorgehen. Eine politische Auseinandersetzung verträgt viel. Aber Lügen gehören nicht dazu."

Die juristische Auseinandersetzung wird also noch eine Weile weitergehen.

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