Verletzung des Budgetrechts:Rechtsexperten des Bundestags warnen vor Rettungsschirm

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Verstößt der Rettungsschirm ESM gegen die Verfassung? Einem Medienbericht zufolge gibt ein Gutachten des Bundestags diesem Verdacht neue Nahrung. Die Autoren fürchten eine "Fesselung" des Parlaments.

Zwei Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den permanenten Euro-Rettungssschirm ESM warnen Rechtsexperten des Deutschen Bundestags, dass der ESM das Budgetrecht des Parlaments verletzen könnte. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hervor, das der Neuen Osnabrücker Zeitung vorliegt.

In dem Schreiben vom 5. September heißt es laut Zeitung, eine "womöglich unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftung" für die Schulden anderer Staaten verletze den Deutschen Bundestag in seinem Budgetrecht. Es sei nicht gerechtfertigt, die "Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren". Falle ein ESM-Mitglied als Fondseinzahler aus, "kommt es zu einer höheren Einzahlungspflicht der übrigen ESM-Mitglieder".

Das Gutachten hatte die Linkspartei in Auftrag gegeben, die neben anderen in Karlsruhe gegen ESM und Fiskalpakt geklagt hatte. Parteichef Bernd Riexinger zeigte sich zuversichtlich, dass seine Partei dort einen Teilerfolg erzielen werde. "Die Richter müssen im Mindestfall ein knallhartes Vetorecht für den Bundestag gegen alle Zahlungen einfordern", sagte er der Zeitung.

Zusätzliche Brisanz hat die am Mittwoch anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch einen weiteren Eilantrag erhalten. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler verlangt darin, dass Karlsruhe die Ratifizierung des ESM verbietet - wegen der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) aus der vergangenen Woche, gegebenenfalls unbegrenzt Staatsanleihen verschuldeter Euro-Länder kaufen zu wollen. Das Bundesverfassungsgericht kündigte nun an, noch am Montag über den neuen Eilantrag zu beraten. Voraussichtlich am Dienstagvormittag werde das Gericht bekanntgeben, "wie es weitergeht", sagte eine Sprecherin.

Oppermann beklagt Demokratiedefizit

Angesichts der Gauweilerschen Intervention warnte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) vor einem Missbrauch des Bundesverfassungsgerichts durch Politiker. "Ein Zeichen von Courage wäre es, in der eigenen Partei, in der eigenen Fraktion, in der eigenen Koalition für Mehrheiten einzutreten, und zwar energisch und mit überzeugenden Argumenten", sagte Thierse im Deutschlandradio Kultur. "Aber Herr Gauweiler ist nicht ganz so oft zu sehen, und er eilt dann schnell nach Karlsruhe", fügte der SPD-Politiker hinzu. Politiker sollten das Gericht nicht für die Durchsetzung ihrer politischen Ansichten missbrauchen.

Aus der SPD kam jedoch auch verhaltene Anerkennung für den Eilantrag Gauweilers. "Herr Gauweiler trifft schon einen wunden Punkt", sagte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann im ARD-"Morgenmagazin". Gauweiler thematisiere, dass die EZB jetzt massiv Staatsanleihen aus Krisenländern aufkaufen wolle. "Darüber gibt es keine demokratische Entscheidung", kritisierte Oppermann.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) tue so, als ob sie gegen die Vergemeinschaftung der Schulden in den Krisenländern wäre, aber über die EZB werde diese Vergemeinschaftung der Schulden "heimlich" auf den Weg gebracht "und klammheimlich gebilligt". Trotzdem hoffe er, dass das Bundesverfassungsgericht den ESM am Ende billige.

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt begrüßte den Schritt seines Parteifreunds Gauweiler. "Ich habe große Sympathie dafür", sagte er der Augsburger Allgemeinen. Dobrindt bekräftigte zugleich seine Kritik am Beschluss der EZB, unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. Die Entscheidung aus der Vorwoche sei "falsch und brandgefährlich".

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