Verhandlung am Bundesverfassungsgericht:Kritik an eingeschränktem Adoptionsrecht für Homosexuelle

Beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare könnte bald eine Korrektur anstehen. Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften dürfen bislang nur leibliche Kinder ihrer Lebenspartner adoptieren, nicht aber adoptierte Kinder. Mehrere Richter deuteten an, dass sie die bisherige Regelung für grundgesetzwidrig halten.

Vor dem Bundesverfassungsgericht deutet sich eine Korrektur beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare an. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag sprachen sich fast alle Experten dafür aus, Homosexuellen eine Adoption auch dann zu ermöglichen, wenn ihr Lebenspartner das Kind zuvor selbst adoptiert hatte.

Die Karlsruher Richter verhandelten unter anderem über die Beschwerde einer Ärztin aus Münster. Ihre Lebenspartnerin, eine Innenarchitektin, hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Das Kind, inzwischen 13 Jahre alt, lebt mit beiden im gemeinsamen Haushalt - doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte entsprechend der gesetzlichen Regelung ab.

Laut Gesetz ist zwar die Adoption des leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich ("Stiefkindadoption"), nicht aber die Adoption eines vom eingetragenen Lebenspartner adoptierten Kindes ("Sukzessivadoption" oder "Zweitadoption"). Ehepartnern dagegen werden beide Adoptionsmöglichkeiten eingeräumt. Die klagenden homosexuellen Paare machen deshalb Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und den Schutz der Familie geltend.

Die Experten betonten, dass die Kinder in den entsprechenden Fällen ohnehin bereits mit beiden Lebenspartnern in einem gemeinsamen Haushalt leben. "Es dient dem Wohl des Kindes, wenn eine faktische Beziehung auch rechtlich abgesichert wird", sagte Nina Dethloff von der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht. Psychologen betonten, dass Kinder in "Regenbogenfamilien" sich genauso gut entwickeln wie in anderen Familienformen. "Eine Aufspaltung der Elternrolle kann nicht im Sinne des Kindes sein", sagte Marion Schwarz von Berufsverband der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.

Der Grünen-Politiker Volker Beck betonte, es gehe bei der Entscheidung "zuallererst um die Rechte der Kinder und nicht um die Rechte der Lebenspartner". Für die Kinder sei es von Vorteil, wenn zwei Eltern sorgerechtlich und unterhaltsrechtlich verpflichtet seien.

Bedenken kamen nur vom Deutschen Familienverband (DFV). Kinder homosexueller Eltern liefen Gefahr, "Opfer von Stigmatisierung zu werden", sagte DFV-Präsident Klaus Zeh. Dabei sei die Suche nach der eigenen Identität für adoptierte Kinder ohnehin schwierig.

Bei den Richtern schien Zeh damit nicht viel Eindruck zu machen. Schließlich werde bei der Sukzessivadoption nur eine zusätzliche Bezugsperson geschaffen, sagte Verfassungsrichter Andreas Paulus. "Ich sehe nicht, wie das die Identitätssuche verschlimmert."

Mit der Urteilsverkündung ist erst im kommenden Jahr zu rechnen. Mehrere Richter haben jedoch bereits angedeutet, dass sie die bisherige Regelung für grundgesetzwidrig halten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: