Verfassungsgericht zu Homo-Ehe:Ehe, Partner, Kinder

Karlsruhe stellt die Homo-Partnerschaft der Ehe gleich. Der Gesetzgeber hat nun einiges zu tun. Erste Aufgabe: Aus dem Ehegatten-Splitting muss endlich ein Familien-Splitting werden.

Heribert Prantl

Das Recht hat endgültig aufgehört damit, Heterosexualität für "natürlich" und Homosexualität für "unnatürlich" zu halten. Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, beurteilt die Lebenspartnerschaft genauso wie wie Ehe: Da gibt es Rechte, da gibt es Pflichten.

Und wenn in diesen Lebensgemeinschaften Kinder erzogen werden, sind sie besonders zu fördern - unabhängig davon, ob die Kinder bei einem Mann oder einer Frau aufwachsen, bei einem gemischt- oder gleichgeschlechtlichen Paar. Das sollte endlich dazu führen, das Ehegatten-Splitting in ein Familien-Splitting umzuwandeln.

Als der Gesetzgeber einst das Ehegattensplitting einführte, wollte er eigentlich nicht das bloße Zusammenleben zweier Menschen fördern. Das Splitting beruhte auf der Erwartung, dass sich Nachwuchs einstellt: das war die Geschäftsgrundlage.

Dreißig Prozent aller Ehen bleiben aber kinderlos; nach den Regel über den Wegfall der Geschäfsgrundlage müsste bei denen eigentlich der Steuervorteil nachträglich wieder einkassiert werden. Das ist kaum praktikabel.

Andererseits wird nichtehelichen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder erzogen werden, der Splitting-Vorteil nicht gewährt. Das ist widersinnig.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter, Lebenspartner und Ehepartner gleichzustellen, sollte also zu einer Besinnung des Gesetzgebers führen: Es sollte nun nicht einfach, wegen der Gleichbehandlung, ein Partner-Splitting eingeführt werden, sondern ein Familien-Splitting.

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates, sagt das Grundgesetz. Es sagt aber nicht, dass Familien nicht stärker gefördet werden dürfen. Gemeinschaften, in denen Kinder erzogen werden, verdienen mehr Schutz als die Gemeinschaften, in denen nur zwei Menschen zusammenleben.

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