Verfahren gegen Wulff und Groenewold:Ärger für den Ankläger

Belegen Presseberichte, dass David Groenewold in der Affäre Wulff versuchte, Beweise zu vernichten? Die Anwälte des angeklagten Filmproduzenten nehmen Anstoß an Äußerungen des Celler Generalstaatsanwalts - und fordern eine Unterlassungserklärung.

Von Hans Leyendecker

In zahlreichen Interviews hatte der Generalstaatsanwalt von Celle, Frank Lüttig, die Staatsanwaltschaft Hannover verteidigt. Er hatte behauptet, in dem Verfahren gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und den Filmmanager David Groenewold gebe es "starke Beweise". Jetzt soll Lüttig wegen seiner Äußerungen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, Groenewolds Anwälte haben ihn Ende vergangener Woche in einem vierseitigen Schreiben dazu aufgefordert. Sie setzten Lüttig eine Frist bis Dienstagmittag. Sollte er die Erklärung bis dahin nicht abgeben, wollen die Anwälte versuchen, den Unterlassungsanspruch vor Gericht durchzusetzen.

Anstoß nimmt Groenewolds Berliner Presseanwalt Christian-Oliver Moser an der von der Welt am Sonntag wiedergegebenen Behauptung Lüttigs, Presseberichte hätten "belegt", dass Groenewold versucht habe, "Beweise aus der Welt zu schaffen". Hintergrund war ein dreitägiger Aufenthalt von Wulff und seiner Frau Bettina im Jahr 2007 in einem Hotel auf Sylt. Wie Groenewolds Anwalt schreibt, habe Groenewold das Hotelpersonal im Zuge der Affärenberichterstattung Anfang 2012 "lediglich gebeten, gegenüber der Presse Diskretion zu bewahren" und für ihn Kopien der alten Rechnungen zu fertigen. Um die Originaldokumente habe Groenewold "nie" gebeten. Das habe auch die Hotelleitung bestätigt.

Die Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Celle hat die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Hannover. Diese hatte am 11. April in einem Vermerk zur "Spur" Sylt betont, die Ermittlungen hätten den von Medien im Februar 2012 behaupteten "Vertuschungsversuch nicht bestätigt". In dem Einstellungsvermerk benennt die Staatsanwaltschaft Hannover Zeugen, die Groenewolds Version bestätigen. Der Filmmanager habe "zu keinem Zeitpunkt" darum gebeten, Unterlagen zu vernichten, zu manipulieren "oder Ähnliches", hatte beispielsweise der Hoteldirektor erklärt. Ein weiterer Zeuge hatte die Kopien-Version bestätigt.

Strafverfolger verweisen auf "Gesamtumstände"

Durch die angeblich "unwahre Tatsachenbehauptung", so Moser, habe Lüttig das allgemeine Persönlichkeitsrecht Groenewolds "in ungerechtfertigter Weise verletzt". Lüttig hat bisher noch nicht auf die Forderung nach einer Unterlassungserklärung reagiert.

Inzwischen wurde die von der Staatsanwaltschaft Hannover Mitte April fertiggestellte 79 Seiten lange Anklageschrift gegen Wulff und Groenewold der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover unter ihrem Vorsitzenden Richter Frank Rosenow zugeteilt. Im Raum stehen der Vorwurf der Bestechlichkeit und der Bestechung, es geht um etwa 750 Euro. In der Anklage heißt es sinngemäß, die Ermittler hätten für die behauptete Schuld von Wulff nur Indizien, aber keine Beweise. Die Strafverfolger verweisen auf die "Gesamtumstände" der Ermittlungen, die angeblich "zuverlässig" darauf schließen ließen, dass Wulff von Kostenübernahmen durch Groenewold gewusst habe.

Die Zweite Große Strafkammer muss nun im Zwischenverfahren darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird oder nicht. Die Prüfung kann nach Auskunft des Gerichts "mehrere Monate" dauern. Der 53-jährige Rosenow steht im Ruf, pragmatisch zu sein und nicht ins Rampenlicht zu drängen.

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